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Dieser Beitrag ist vor 9 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

BEM Integration bei der DB Fahrwegdienste

S
Stefan
Mai 2017 bearbeitet

Bin BR bei der DB Fahrwegdienste GmbH und im BEM Integration bin krankheitsbedingt seit 15.2. 17 vom Arbeitgeber befristet von der Arbeit freigestellt mit Lohn der Alturlaub ist abgegolten. Sollte ich meine Urlaubstage für. 2017 ruhig beantragen oder stehen mir diese bei einem Arbeitgeberwechsel nicht mehr zu und die Urlaubsabgeltung ist dann auch nicht mehr möglich?

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Community-Antworten (2)

E
Ernsthaft

09.05.2017 um 19:27 Uhr

Sorry, aber ist es für ein BRM wirklich zu schwer, sich das Bundesurlaubsgesetz einmal näher anzuschauen?

Ich bin ja sonst bemüht, jedem ihm Rahmen meiner Möglichkeiten zu helfen, aber bei Themen, die zum Grundwissen eines jeden BRM gehören sollten und auch schon ein Thema der ersten Grundseminare ist, hört es auch bei mir auf.

Entschuldbar wäre es für mich nur dann, wenn du dieses Amt erst seit Kurzem bekleidest und als BRM wirklich noch ein Frischling bist.

R
rsddbr

09.05.2017 um 19:34 Uhr

Bisschen konfus deine Schilderung.

Der Urlaub für 2017 - sofern nicht irgendetwas anderes aufgrund Freistellung vereinbart - sollte dir zustehen. Bei einem Wechsel des AG ist ggf. eine Urlaubsbescheinigung vorzulegen aus welcher hervorgeht, wieviel Urlaub bereits für das laufende Jahr genehmigt wurde. Guck mal ins BUrlG §§ 5 + 6.

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