Erstellt am 09.05.2017 um 17:27 Uhr von Ernsthaft
Sorry, aber ist es für ein BRM wirklich zu schwer, sich das Bundesurlaubsgesetz einmal näher anzuschauen?
Ich bin ja sonst bemüht, jedem ihm Rahmen meiner Möglichkeiten zu helfen, aber bei Themen, die zum Grundwissen eines jeden BRM gehören sollten und auch schon ein Thema der ersten Grundseminare ist, hört es auch bei mir auf.
Entschuldbar wäre es für mich nur dann, wenn du dieses Amt erst seit Kurzem bekleidest und als BRM wirklich noch ein Frischling bist.
Erstellt am 09.05.2017 um 17:34 Uhr von rsddbr
Bisschen konfus deine Schilderung.
Der Urlaub für 2017 - sofern nicht irgendetwas anderes aufgrund Freistellung vereinbart - sollte dir zustehen. Bei einem Wechsel des AG ist ggf. eine Urlaubsbescheinigung vorzulegen aus welcher hervorgeht, wieviel Urlaub bereits für das laufende Jahr genehmigt wurde. Guck mal ins BUrlG §§ 5 + 6.