Hallo,
unser BR hat Zweifel an der Berechnung der Fehlzeiten durch den Arbeitgeber, im Bezug zum BEM-Verfahren (Betriebliches Wiedereingliederungsmanagement).
Wie werden die Fehlzeiten der Teilzeitkräfte oder der Mitarbeiter, die ihr Wochenleistungen an zwei Tagen durchführen, berechnet?
AG rechnet z.B. bei einer Kraft, die 3 Tage in der Woche arbeitet, sich für diese 3 Tage krank meldet, eine volle Woche Krankheitstage an.
Aus dem Gesetz geht nicht genau hervor, wie die Tage, die sich zusammen auf 6 Wochen ergänzen müssen berechnet werden.
Ich bitte um Hilfe.

Barbara