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Dieser Beitrag ist vor 11 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Berechnung der Krankheitstage für BEM

B
Barbraanne
Nov 2016 bearbeitet

Hallo, unser BR hat Zweifel an der Berechnung der Fehlzeiten durch den Arbeitgeber, im Bezug zum BEM-Verfahren (Betriebliches Wiedereingliederungsmanagement). Wie werden die Fehlzeiten der Teilzeitkräfte oder der Mitarbeiter, die ihr Wochenleistungen an zwei Tagen durchführen, berechnet? AG rechnet z.B. bei einer Kraft, die 3 Tage in der Woche arbeitet, sich für diese 3 Tage krank meldet, eine volle Woche Krankheitstage an. Aus dem Gesetz geht nicht genau hervor, wie die Tage, die sich zusammen auf 6 Wochen ergänzen müssen berechnet werden. Ich bitte um Hilfe.

Barbara

7.46904

Community-Antworten (4)

K
Kölner

16.07.2014 um 22:54 Uhr

Da macht der Chef ja viel richtig...

I
ickederdicke

17.07.2014 um 11:48 Uhr

Hallo @Köhlner...tolle Antwort...so, nun prügelt auf mich ein..

@ Babraanne, BEM ist vom AG anzubietenen wenn ein MA( in Vollzeit ) in den letzten 365 Tagen ( 1 Jahr ) 6 Wochen erkrankt war, unabhängig davon, ob in Teilen oder am Stück. Bei Teilzeitkräften kann dies auch schon adäquat zu den Arbeitstagen verkürzt werden und daher u.U. auch schon nach 3 Wochen angeboten werden. In deinem Fall denke ich, erleichtert sich eure Führung die Rechnun,g indem sie so rechnet, was zwar ´ne Milchmädchen Rechnung ist, aber im ergebniss wieder passt.

N
Nubbel

17.07.2014 um 11:58 Uhr

Bei Teilzeitkräften kann dies auch schon adäquat zu den Arbeitstagen verkürzt werden und daher u.U. auch schon nach 3 Wochen angeboten werden.

jetzt sag uns mal wo das steht

I
ickederdicke

17.07.2014 um 13:17 Uhr

@ nubbel

Ich schrieb "kann" ! Info habe ich aus Seminaren von Arbeitsrichtern. Auch der VDK ( hier Rheinland-Pfalz als Quelle ) sagt: ""Arbeitgeber dürfen bereits auch vor Ablauf der sechs Wochen tätig werden. Zu diesem Zeitpunkt besteht jedoch keine gesetzliche Pflicht und der Arbeitnehmer hat keinen Anspruch darauf, diesbezüglich angesprochen zu werden" Es kommt auch beim BEM immer auf den Individual Fall an, bei einem drohenden Suizid als extrem Beispiel wartet ja auch niemand einen Fiktion: rechtlich vorgeschriebenen Zeitablauf ab. BEM ist genau so Vielfältig wie wir Individuen, nur das wir das zur besseren Handhabung in BV´s o.Ä. packen bedeutet nict, dass dies fix ist.

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