Erstellt am 16.07.2014 um 20:54 Uhr von Kölner
Da macht der Chef ja viel richtig...
Erstellt am 17.07.2014 um 09:48 Uhr von ickederdicke
Hallo
@Köhlner...tolle Antwort...so, nun prügelt auf mich ein..
@ Babraanne, BEM ist vom AG anzubietenen wenn ein MA( in Vollzeit ) in den letzten 365 Tagen ( 1 Jahr ) 6 Wochen erkrankt war, unabhängig davon, ob in Teilen oder am Stück.
Bei Teilzeitkräften kann dies auch schon adäquat zu den Arbeitstagen verkürzt werden und daher u.U. auch schon nach 3 Wochen angeboten werden.
In deinem Fall denke ich, erleichtert sich eure Führung die Rechnun,g indem sie so rechnet, was zwar ´ne Milchmädchen Rechnung ist, aber im ergebniss wieder passt.
Erstellt am 17.07.2014 um 09:58 Uhr von Nubbel
Bei Teilzeitkräften kann dies auch schon adäquat zu den Arbeitstagen verkürzt werden und daher u.U. auch schon nach 3 Wochen angeboten werden.
jetzt sag uns mal wo das steht
Erstellt am 17.07.2014 um 11:17 Uhr von ickederdicke
@ nubbel
Ich schrieb "kann" !
Info habe ich aus Seminaren von Arbeitsrichtern.
Auch der VDK ( hier Rheinland-Pfalz als Quelle ) sagt:
""Arbeitgeber dürfen bereits auch vor Ablauf der sechs Wochen tätig werden. Zu diesem
Zeitpunkt besteht jedoch keine gesetzliche Pflicht und der Arbeitnehmer hat keinen
Anspruch darauf, diesbezüglich angesprochen zu werden"
Es kommt auch beim BEM immer auf den Individual Fall an, bei einem drohenden Suizid als extrem Beispiel wartet ja auch niemand einen Fiktion: rechtlich vorgeschriebenen Zeitablauf ab.
BEM ist genau so Vielfältig wie wir Individuen, nur das wir das zur besseren Handhabung in BV´s o.Ä. packen bedeutet nict, dass dies fix ist.