Erstellt am 28.02.2017 um 09:48 Uhr von Pjöööng
Es gibt ein paat zulässige Verweigerungsgründen, z.B. Konkurrenztätigkeit oder Unvereinbarkeit mit dem Arbeitszeitgesetz. Zu viele Krankheitstage zählen definitiv nicht dazu. Es geht schließlich nicht um Belohnung oder Bestrafung, sondern darum ob der Arbeitgeber ein berechtigtes Interesse daran hat dass der AN diese Nebentätigkeit nicht ausübt.
Erstellt am 28.02.2017 um 09:51 Uhr von Daastalerin
Den Eindruck hatten wir auch. Wir sind der Meinung dass die Kranhkeit-also ein Infekt absolut nicht im Zusammenhang mit der Nebentätigkeit ist und auch nicht den Hauptjob gefährden würde. Es ist kein Konkurrenzunternehmen, und die Arbeitszeiten im Hauptjob wären ebenfalls nicht gefährdet. Die Kollegin wollte alles richtig machen da in ihrem Arbeitsvertrag ausdrücklich steht dass ein Nebenjob der Zustimmung des Arbeitgebers bedarf. Danke Ihnen schon mal für die Hilfreiche Antwort. Uns ist klar dass es sich um eine Einzelpersonalie handelt und sie im Zweifelsfall zum Anwalt gehen müsste. Nur das schafft natürlich auch kein gutes Arbeitsverhältnis.
Erstellt am 28.02.2017 um 10:51 Uhr von gironimo
Esbedarf ja keiner Genehmigung durch den AG. Der AG hat lediglich den Anspruch, dass man ihm den Nebenjob anzeigt.
Der AG kann dann verlangen, dass der Nebenjob unterbleibt, wenn einer der wenigen Gründe vorliegt (siehe Antwort 1).
Da Kranktage nicht zu den Gründen gehört, würde ich an Stelle der Kollegin den Job ausführen.
Erstellt am 28.02.2017 um 11:04 Uhr von moreno
,,Die Kollegin wollte alles richtig machen da in ihrem Arbeitsvertrag ausdrücklich steht dass ein Nebenjob der Zustimmung des Arbeitgebers bedarf" dieser Passus ist meiner Ansicht nach sowieso nichtig da es gegen das Grundrecht auf freie Berufswahl verstößt.
Auch wenn es sich um eine Einzelpersonalie handelt dürft Ihr die Kollegin ja beraten!
An Ihrer Stelle würde ich dem AG mitteilen was für einen Nebenjob sie jetzt ausüben wird und dabei genau aufführen, dass es keine Verweigerungsgrundlagen für den AG gibt.
Erstellt am 28.02.2017 um 11:11 Uhr von ickederdicke
Wenn die MA ca. 3 Monate AU war hat der AG hoffentlich ein BEM angeboten und sie dies mitgemacht. Was wurde dort für die Zukunft vermerkt ? z.B. max. x Std. arbeiten ?
Ansonsten sehe ich es wie meine Vorredner, AU kann jeden treffen.
Langzeit und chronisch Kranke werden vom EuGh mittlerweile schon Behinderten rechtlich gleichgestellt, wenn man das handeln eures AG´s in die Richtung streckt, könnte das AGG § 3 schon mal angedacht werden. Gerade weil du schreibst auch andere müssen noch einen Nebenjob haben um über die Runden zu kommen, fehlt hier die Gleichbehandlung.