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Dieser Beitrag ist vor 9 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Verweigerungsgründe für einen Nebenjob

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Daastalerin
Jan 2018 bearbeitet

Hallo liebe Betriebsratskollegen,

wie können wir unserer Kollegin helfen? Eine 30 Stunden Kraft möchte gerne noch für 6 Stunden die Woche einen Minijob machen um sich etwas dazuzuverdienen. In unserer Firma ist es ihr leider nicht möglich aufzustocken da derzeit kein Personalmangel herrscht. Der Nebenjob wird ihr nun verweigert mit der Begründung sie hätte zu viele Krankheitstage. Wir als Betriebsrat sind der Meinung diese Krankheitstage haben nichts mit dem Nebenjob zu tun. Sie war fast 3 Monate krankgeschrieben da sie einen verschleppten Infekt hatte. Dringende Betriebliche Gründe sprechen also aus unserer Sicht nicht dagegen ihr den Nebenjob zu verweigern. Habt ihr ähnliche Erfahrungen? Ist das ganze so haltbar? Was können wir als Betriebsrat da erreichen oder ist es einfach nur eine Einzelpersonalie. Wir wissen von vielen Kollegen dass sie noch Nebenjobs annehmen müssen... was natürlich schon schade genug ist.

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Community-Antworten (5)

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Pjöööng

28.02.2017 um 10:48 Uhr

Es gibt ein paat zulässige Verweigerungsgründen, z.B. Konkurrenztätigkeit oder Unvereinbarkeit mit dem Arbeitszeitgesetz. Zu viele Krankheitstage zählen definitiv nicht dazu. Es geht schließlich nicht um Belohnung oder Bestrafung, sondern darum ob der Arbeitgeber ein berechtigtes Interesse daran hat dass der AN diese Nebentätigkeit nicht ausübt.

D
Daastalerin

28.02.2017 um 10:51 Uhr

Den Eindruck hatten wir auch. Wir sind der Meinung dass die Kranhkeit-also ein Infekt absolut nicht im Zusammenhang mit der Nebentätigkeit ist und auch nicht den Hauptjob gefährden würde. Es ist kein Konkurrenzunternehmen, und die Arbeitszeiten im Hauptjob wären ebenfalls nicht gefährdet. Die Kollegin wollte alles richtig machen da in ihrem Arbeitsvertrag ausdrücklich steht dass ein Nebenjob der Zustimmung des Arbeitgebers bedarf. Danke Ihnen schon mal für die Hilfreiche Antwort. Uns ist klar dass es sich um eine Einzelpersonalie handelt und sie im Zweifelsfall zum Anwalt gehen müsste. Nur das schafft natürlich auch kein gutes Arbeitsverhältnis.

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gironimo

28.02.2017 um 11:51 Uhr

Esbedarf ja keiner Genehmigung durch den AG. Der AG hat lediglich den Anspruch, dass man ihm den Nebenjob anzeigt. Der AG kann dann verlangen, dass der Nebenjob unterbleibt, wenn einer der wenigen Gründe vorliegt (siehe Antwort 1).

Da Kranktage nicht zu den Gründen gehört, würde ich an Stelle der Kollegin den Job ausführen.

M
Moreno

28.02.2017 um 12:04 Uhr

,,Die Kollegin wollte alles richtig machen da in ihrem Arbeitsvertrag ausdrücklich steht dass ein Nebenjob der Zustimmung des Arbeitgebers bedarf" dieser Passus ist meiner Ansicht nach sowieso nichtig da es gegen das Grundrecht auf freie Berufswahl verstößt.

Auch wenn es sich um eine Einzelpersonalie handelt dürft Ihr die Kollegin ja beraten! An Ihrer Stelle würde ich dem AG mitteilen was für einen Nebenjob sie jetzt ausüben wird und dabei genau aufführen, dass es keine Verweigerungsgrundlagen für den AG gibt.

I
ickederdicke

28.02.2017 um 12:11 Uhr

Wenn die MA ca. 3 Monate AU war hat der AG hoffentlich ein BEM angeboten und sie dies mitgemacht. Was wurde dort für die Zukunft vermerkt ? z.B. max. x Std. arbeiten ? Ansonsten sehe ich es wie meine Vorredner, AU kann jeden treffen. Langzeit und chronisch Kranke werden vom EuGh mittlerweile schon Behinderten rechtlich gleichgestellt, wenn man das handeln eures AG´s in die Richtung streckt, könnte das AGG § 3 schon mal angedacht werden. Gerade weil du schreibst auch andere müssen noch einen Nebenjob haben um über die Runden zu kommen, fehlt hier die Gleichbehandlung.

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