In unserem Unternehmen findet der TVöD (Kommunaler Arbeitgeberverband) Anwendung.
Wir sind Angestellte und es gibt keine Beamte.
Ist ein Nebenjob hier nur noch anzeigenpflichtig oder immer noch genehmigungspflichtig?
Ich meine nur noch eine Anzeige ist nötig, habe aber im Internet verschiedene Infos darüber gefunden.
Mit der Bitte um Hilfe (evtl. Link bzw. Urteil) sage ich schon mal DANKE für eure Antworten.