Nebentätigkeit / Nebenjob
Darf eine Angestellte ( Arbeitszeit 5 Tage die Woche / 38.5 Std. ) auch für ihren Hauptarbeitgeber zusätzlich sonntags einer Nebentätigkeit ( 5 Std. ) nachgehen ? Dürfte sie es für ein Tochterunternehmen ? Muss der BR dem zustimmen ?
Es ist vom AG nicht gewünscht mehr als 5 Tage die Woche zu arbeiten. Der AG wäre demnach nur bereit, die 100 % Aufschlag für den Sonntag zu bezahlen. Ansonsten müsste die Kollegin ca. 3 Std. vor- bzw. nacharbeiten, um auf ihre 7.43 Std. zu kommen und einen anderen Arbeitstag ( Mo - Fr ) dafür freinehmen !
Community-Antworten (3)
28.06.2013 um 10:25 Uhr
Sie darf schon. Dennoch wäre es eine Einstellung, die im Sinne des §99 BetrVG mit dem BR abgehandelt werden muss. Dort heißt es ja "vor jeder Einstellung.....". Der Umfang der Tätigkeit ist dabei egal.
28.06.2013 um 10:43 Uhr
In diesem Sinne wäre es vom ArbGeb cleverer, mit der ArbN eine Erhöhung der Arbeitszeit um 5 Wochenstunden zu vereinbaren. Da weniger als 10 Stunden, wäre es in diesem Fall keine Einstellung (sagt das BAG). Ob das natürlich tariflich zulässig ist (so denn ein TV gilt)... Ich geh mal davon aus, dass der Ersatzruhetag für den dann nicht mehr arbeitsfreien Sonntag (Genehmigung vom Gewerbeamt und vom BR für Sonntagsarbeit?) dann der Samstag bleiben soll und sie somit eine 6-Tage-Woche haben wird. 7-Tage-Woche dauerhaft wäre unzulässig!
28.06.2013 um 12:39 Uhr
Nebenjob zeitgleich beim Haupt AG wahrnemen geht nur unter bestimmten Bedingungen. Sonst wird es rechtlich als ein Job gewertet. ......http://dienes.biz/2010/07/mini-job-sogar-beim-gleichen-arbeitgeber-moglich/
Verwandte Themen
Nebentätigkeitsanzeige
ÄlterLiebes Forum, ich habe hier einen Kollegen der eine Nebentätigkeit anzeigen will. Es ist nicht bekannt ob im Tarifvertrag eine Pflicht zur Anzeige vereinbart ist, trotzdem und zur Sicherheit zeigt
Erlaubte/unerlaubte Nebentätigkeit - wann kann Erlaubnis entzogen werden?
ÄlterEin MA hat beim AG seine Nebentätigkeit genehmigen lassen. Bisher gabs keine Probleme. Dieses Jahr hatte Kollege eine Arbeitsunfall (nicht bei seiner Nebentätigkeit, sondern hier) und eine OP am Arm
Nebentätigkeit wie verbieten!?
ÄlterHallo, irgentwie habe ich ein Problem, dass zu verstehen. ="Nebentätigkeiten gegen Entgelt haben Beschäftigte ihren Arbeitgeber rechtzeitig =vorher schriftlich anzuzeigen. Der Arbeitgeber kann die
Nachweis über Nebentätigkeit
ÄlterHallo, ich hab da mal eine Frage bezüglich Nebentätigkeit. Wir haben mehrere MA im Betrieb, die einer Nebentätigkeit nachgehen,die vom AG genehmigt wurde. Nun kommt der AG dahe und möchte von jedem
Nebenjob während der Kurzarbeit?
ÄlterNebenjob während der Kurzarbeit Ein Kollege hat schon vor ca. 3 jahren eine Nebentätigkeit beim AG angemeldet. Und hat da auch immer sporadisch gearbeitet. Nun kommt Kurzarbeit und er möchte die Mö