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Nebentätigkeit / Nebenjob

W
winnetoons
Jan 2018 bearbeitet

Darf eine Angestellte ( Arbeitszeit 5 Tage die Woche / 38.5 Std. ) auch für ihren Hauptarbeitgeber zusätzlich sonntags einer Nebentätigkeit ( 5 Std. ) nachgehen ? Dürfte sie es für ein Tochterunternehmen ? Muss der BR dem zustimmen ?

Es ist vom AG nicht gewünscht mehr als 5 Tage die Woche zu arbeiten. Der AG wäre demnach nur bereit, die 100 % Aufschlag für den Sonntag zu bezahlen. Ansonsten müsste die Kollegin ca. 3 Std. vor- bzw. nacharbeiten, um auf ihre 7.43 Std. zu kommen und einen anderen Arbeitstag ( Mo - Fr ) dafür freinehmen !

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Community-Antworten (3)

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gironimo

28.06.2013 um 10:25 Uhr

Sie darf schon. Dennoch wäre es eine Einstellung, die im Sinne des §99 BetrVG mit dem BR abgehandelt werden muss. Dort heißt es ja "vor jeder Einstellung.....". Der Umfang der Tätigkeit ist dabei egal.

P
Petrus

28.06.2013 um 10:43 Uhr

In diesem Sinne wäre es vom ArbGeb cleverer, mit der ArbN eine Erhöhung der Arbeitszeit um 5 Wochenstunden zu vereinbaren. Da weniger als 10 Stunden, wäre es in diesem Fall keine Einstellung (sagt das BAG). Ob das natürlich tariflich zulässig ist (so denn ein TV gilt)... Ich geh mal davon aus, dass der Ersatzruhetag für den dann nicht mehr arbeitsfreien Sonntag (Genehmigung vom Gewerbeamt und vom BR für Sonntagsarbeit?) dann der Samstag bleiben soll und sie somit eine 6-Tage-Woche haben wird. 7-Tage-Woche dauerhaft wäre unzulässig!

M
mitleserinnenn

28.06.2013 um 12:39 Uhr

Nebenjob zeitgleich beim Haupt AG wahrnemen geht nur unter bestimmten Bedingungen. Sonst wird es rechtlich als ein Job gewertet. ......http://dienes.biz/2010/07/mini-job-sogar-beim-gleichen-arbeitgeber-moglich/

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