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Nebentätigkeit / Nebenjob

W
winnetoons
Jan 2018 bearbeitet

Muss dann nochmal nachfragen: kfm. Angestellte ( Arbeitzeit 5 Tage / 38.5 Std. pro Woche ) möchte beim Hauptarbeitgeber sonntags einen Nebenjob ( 5 Std. ) als kfm. Angestelle ausüben. AG stellt sich aus 3 Gründen quer : 1.) wäre auch eine kfm. Tätigkeit; 2.) bei einem 450 €-Job wäre der Stundenlohn geringer - hier müsste man der Angestellten im Gegensatz zu z. B. einem Studenten den normalen Stundenlohn bezahlen, somit käme man dann über die 450 €; 3.) die Sozialversicherung würde nicht mitspielen ! Hat der AG Recht ?

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Community-Antworten (5)

G
gironimo

08.07.2013 um 18:06 Uhr

Punkt eins ist eher ein abwägiges Argument. Punkt 2: Wenn der AG tarifgebunden ist, muss er den Tarif auch zahlen. Klar - Minijober machen fast alles und schauen nicht immer auf den Tariflohn. Das nutzen die Arbeitgeber gerne aus. So gesehen ist sein Argument zumindest nachvollziehbar. Punkt 3: Minijobs unterliegen strengen Regeln und Grenzen. Die Bedingungen findest Du auf der Web-Seite der Minijob-Zentrale. Da hat der Arbeitgebr aus meiner Sicht recht.

Für ihn ist es billiger einen Studenten einzustellen.

R
rtjum

08.07.2013 um 22:13 Uhr

2 Jobs beim selben AG? Geht das überhaupt?

S
Snooker

08.07.2013 um 22:44 Uhr

Nenne mir Gründe warum das nicht gehen sollte--------im Allgemeinen.

Im vorliegendem Fall wohl nicht, da es in der Vertragsfreiheit liegt mit wem er ein Arbeitsvertrag abschließen will.

N
Nubbel

09.07.2013 um 00:36 Uhr

klar geht das, nur die beiden jobs werden zusammengerechnet und die vergünstigungen für einen 450€ job sind futsch

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