Erstellt am 08.07.2013 um 16:06 Uhr von gironimo
Punkt eins ist eher ein abwägiges Argument.
Punkt 2: Wenn der AG tarifgebunden ist, muss er den Tarif auch zahlen. Klar - Minijober machen fast alles und schauen nicht immer auf den Tariflohn. Das nutzen die Arbeitgeber gerne aus. So gesehen ist sein Argument zumindest nachvollziehbar.
Punkt 3: Minijobs unterliegen strengen Regeln und Grenzen. Die Bedingungen findest Du auf der Web-Seite der Minijob-Zentrale. Da hat der Arbeitgebr aus meiner Sicht recht.
Für ihn ist es billiger einen Studenten einzustellen.
Erstellt am 08.07.2013 um 20:13 Uhr von rtjum
2 Jobs beim selben AG? Geht das überhaupt?
Erstellt am 08.07.2013 um 20:43 Uhr von AbisZ
http://www.versicherungswissen.org/Minijob/Hauptbeschaeftigung_und_Minijob_bei_gleichem_Arbeitgeber.html
Erstellt am 08.07.2013 um 20:44 Uhr von Snooker
Nenne mir Gründe warum das nicht gehen sollte--------im Allgemeinen.
Im vorliegendem Fall wohl nicht, da es in der Vertragsfreiheit liegt mit wem er ein Arbeitsvertrag abschließen will.
Erstellt am 08.07.2013 um 22:36 Uhr von Nubbel
klar geht das, nur die beiden jobs werden zusammengerechnet und die vergünstigungen für einen 450€ job sind futsch