In unserem Betrieb haben wir Gruppenarbeit und erzielen dabei einen Leistungszuschlag, der nicht unerheblich ist. Ein Kollege arbeitet in der Nachtschichtwoche von Sonntag bis Donnerstag, fehlt dann Freitag. Dies macht er, weil er nebenher in der Gastronomie jobt. Eine Nebentätigkeit hat er nicht angemeldet. Seine Schicht leidet unter dem Fehlen des Kollegen, da Sie für ihn mit arbeiten müssen, um die Norm zu schaffen.
Was kann der Betriebsrat oder ich als BRV tun, um solche" Extrawürste" zu untersagen?