Kranker Mitarbeiter
Hallo zusammen, wir haben einen Mitarbeiter der von unserer GS entlassen werden sollte. Wir haben natürlich der Entlassung widersprochen. Jetzt ist es aber so das der Mitarbeiter immer ständig krank ist und man mit den Fingern dran fühlen kann das er Schauspielt. Wir als BR und besonders als Kollege fühlen uns verschaukelt da er es auch nicht ein sieht sein Verhalten zu ändern. Gibt es irgend etwas Paragraf mässiges was man dagegen tun kann? Ist zwar nicht einfach man sollte ja jeden Mitarbeiter schützen aber manchmal geht es einfach nicht.
Community-Antworten (4)
21.02.2017 um 11:51 Uhr
Wer von Euch ist Arzt?
Der AG könnte auf die Idee kommen und die AU-Bescheinigung ab den 1. Tag zu fordern (ggf. unter Beachtung des BR, falls es kein Einzelfall ist).
Aber der BR??
21.02.2017 um 13:21 Uhr
Ihr könntet dem Kollegen höchstens einmal erklären, was eine negative Zukunftsprognose ist und was diese für Möglichkeiten dem AG eröffnet.
21.02.2017 um 13:45 Uhr
Hallo trashbox,
Zitat: "wir haben einen Mitarbeiter der von unserer GS entlassen werden sollte. Wir haben natürlich der Entlassung widersprochen. "
Wie hat der AG die Kündigung begründet? Hat er überhaupt schon gekündigt oder war das bisher nur eine Drohung?
Für euch als BR sehe ich da außer dem bereits geleisteten Widerspruch keinen großen Handlungsspielraum mehr. Ihr könnt höchstens noch versuchen dem AN seine Lage in Bezug auf sein Beschäftigungsverthältnis zu verdeutlichen, dh. ihm klar zu machen, dass der AG die arbeitsvertraglich geforderten Leistungen nicht mehr erfüllt sieht oder ob es vielleicht doch eher in seinem (des AN) (gesundheitlichen) Interesse liegt, sich eine andere, seiner körperlichen Verfassung besser entsprechende Beschäftigung zu suchen o.ä.. Ansonsten könnt ihr dann nur noch abwarten.
Wenn der AG seine Kündigung ausspricht, dann kann der AN eben nur noch im Sinne des Kündigungsschutzgesetzes individuell dagegen klagen. Euer Widerspruch als BR würde ihm allerdings gewährleisten, dass er bis zur Urteilsfällung weiterbeschäftigt werden muss.
Eine krankheitsbedingte(personenbedingte) Kündigung erfordert Fehlzeiten von deutlich über sechs Wochen pro Kalenderjahr. Wird dieses Maß erreicht oder überschritten?
21.02.2017 um 13:57 Uhr
"Wir haben natürlich der Entlassung widersprochen."
Wieso ist das "natürlich" ? Wenn dem so wäre, bräuchte man die Abstimmung im Gremium nicht.
"Ist zwar nicht einfach man sollte ja jeden Mitarbeiter schützen aber manchmal geht es einfach nicht."
Nun ja ... Ihr seit zwar "Vertreter" der Mitarbeiter ... aber von allen. Natürlich auch von Einzelnen. Aber wenn das Verhalten des einzelnen zulasten der Anderen geht ...
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