Wir haben eine Mitarbeiterin, die aufgrund einer psychischen Erkrankung 3-4 Monate
krank war und auch in Reha war. Jetzt wurde die Mitarbeiterin, über die Krankenkasse, wieder in die Arbeitswelt eingegliedert und just am letzten Tag der Eingliederungsphase
vom Arbeitgeber im Form des Betriebsleiter und der unmittelbaren Vorgesetzten nach Hause geschickt, dass sie nicht in der Lage sei auf Publikum losgelassen zu werden. Sie solle sich doch weiter krankschreiben lassen.
Mitarbeiterin geht zum Arzt, aber dieser stellt keine solche Probleme fest, befürwortet eher noch, dass sie weiter in der Arbeitswelt verbleibt. Also keine Krankschreibung.
Das die aktuelle Lage für den BR.

Konsens aktuell, der AG will die AN loswerden und durch seine Handlungsweise die Erkrankung fördern und wieder zum Ausbruch bringen, soweit, dass sie von selbst kündigt.

Lage: Mitarbeiterin soll von Tag zu Tag dem AG ihre Arbeitsbereitschaft anbieten.
Sollte er darauf nicht eingehen, muss er trotz nicht erbrachter Arbeitsleistung die AN voll entlohnen.
Sie begibt sich sofort zu einem Fachanwalt für Arbeitsrecht, und wir gehen über das Beschwerderecht an den AG mit der Forderung diese AN in einem Bereich des Unternehmes zu beschäftigen, wo kein Publikumsverkehr herrscht.
(welches sich doch relativ schwierig gestalten dürfte)

Das ist der aktuelle Sachverhalt.

Ich bitte um Meinungen, Tipps und alles was noch hilfreich ist oder sein könnte