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Leiharbeiter kurzarbeit feste Mitarbeiter krank

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Nati900
Okt 2020 bearbeitet

Dürfen bei Kurzarbeit, feste Mitarbeiter, bei Krankheit durch Leiharbeitnehmer ersetzt werden? Und wenn ja, gibt es eine prozentual vom Gesetzgeber vorgeschriebene Anzahl? Beispiel: Eine Fa fährt auf 2 Schichten mit insgesamt 94 Mitarbeitern die Produktion? Insgesamt wären 30 Mitarbeiter krank. Dürfen diese 30 problemlos ersetzt werden durch Leiharbeitnehmern? Oder verlangt das Arbeitsamt bei einer bestimmten Anzahl eine Aufstellung, wer krank ist und wer der Ersatz ist?

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Community-Antworten (4)

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XYZ68

01.10.2020 um 10:40 Uhr

Wurde für die Abteilung Kurzarbeit angemeldet? Besteht die Möglichkeit, aus anderen Abteilungen MA zur Unterstützung zu bekommen? Kurzarbeit heißt ja nur, ich habe nicht genug Arbeit für meine Leute. Wenn ich dann soviel Arbeit habe, dass ich mit meinem eigenen Personal nicht mehr schaffe, habe ich keine Kurzarbeit.

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Kjarrigan

01.10.2020 um 10:53 Uhr

  1. Nein verlangt die ARGE nicht - wenn man sich das Formular(link: https://www.arbeitsagentur.de/datei/kug108_ba013010.pdf ) mal anschaut, wird beantragt, das Müller folgende Std hat: Umfang des Arbeitsausfalls Anzahl der Kug-Ausfallstunden, der Krankengeldstunden und der Stunden insgesamt. und die Entgelte.
  2. Leiharbeit ist möglich, schließlich muss die Arbeit ja erledigt werden. Wenn z.B. alle Staplerfahrer krank sind - muss ja jemand Stapler fahren können. Wenn Staplerfaher in KUG sind, müssten die allerdings aus der KUG geholt werden (Aber ob das jemals bei einer Überprüfung geprüft wird, wage ich fast zu bezweifeln. Ist eigentlich auch sinnfrei, weil der Leiharbeiter sehr wahrscheinlich mehr Geld kosten wird als die Erstattung der ARGE für den Ma in KUG.
  3. Leiharbeit ist mitbestimmungspflichtig durch den BR, also kann der BR ja schonmal prüfen, welche Gründe vorliegen überhaupt Leiharbeiter einzusetzen bzw. fordern das erst einmal geeignete MA aus der KUG geholt werden. .
K
kratzbürste

01.10.2020 um 17:04 Uhr

Da ist wohl was faul bei euch - bei der Krankenrate. Ob der AG 30 oder 100 Leih-AN einstellt, ist dem Arbeitsamt egal. Dem BR sollte es nicht egal sein.

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Nati900

01.10.2020 um 18:48 Uhr

Unsere Personalabteilung meint Wir dürfen nur noch insgesamt 25 Leiharbeiter auf 2 schichten sein wir haben jetzt im Oktober 1 woche kurzarbeit
So das wir in diesem Monat nicht über die 25 kommen dürfen

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