Dürfen bei Kurzarbeit, feste Mitarbeiter, bei Krankheit durch Leiharbeitnehmer ersetzt werden? Und wenn ja, gibt es eine prozentual vom Gesetzgeber vorgeschriebene Anzahl? Beispiel: Eine Fa fährt auf 2 Schichten mit insgesamt 94 Mitarbeitern die Produktion? Insgesamt wären 30 Mitarbeiter krank. Dürfen diese 30 problemlos ersetzt werden durch Leiharbeitnehmern? Oder verlangt das Arbeitsamt bei einer bestimmten Anzahl eine Aufstellung, wer krank ist und wer der Ersatz ist?