Hallo. Folgendes Problem.

Ein Mitarbeiter war bis 18.10. krankgeschrieben. Der Betriebsrat hatte einer Arbeitszeitverlagerung zum Einarbeiten des Brückentages 04.10. zugestimmt, an diesem war der Mitarbeiter krank geschrieben und aus der Lohnfortzahlung raus . Dieser Brückentag wurde am 19.10. eingearbeitet, an diesem war er wieder gesund geschrieben, ist aber nicht auf Arbeit erschienen.
Ist es richtig das er dafür 8 Stunden abgezogen bekommt, da er ja nicht gearbeitet hat?
Für den Tag 04.10. der ausgearbeitet werden sollte, hatte er ja eine Kranschreibung und war auch aus der Lohnfortzahlung raus.