Befristung
Hallo an alle,
wir möchten einen Mitarbeiter, der 2011 bei uns ausgeschieden ist, erneut einstellen. Damals hat er Vollzeit gearbeitet, jetzt möchte er im Rahmen eines "Mini-Jobs" arbeiten. Als er 2011 gekündigt hat, hatte er (nach zweimaliger Befristung) einen unbefristeten Arbeitsvertrag. Gibt es "Verjährungsfristen", also kann er jetzt wieder vom AG befristet werden oder fließen seine Arbeitsjahre bei uns auch nach sechs Jahren wieder ein und er bekommt sofort einen unbefristeten Vertrag? Das gleiche Problem stellt sich zum Thema Probezeit.. Bitte helft uns, wir sind da als BR ein bisschen überfragt. Danke
Community-Antworten (1)
15.02.2017 um 15:40 Uhr
Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat in einer aktuellen Entscheidung bestimmt, dass der Möglichkeit, ein Arbeitsverhältnis ohne Sachgrund bis zu zwei Jahre zu befristen, eine frühere Beschäftigung des Arbeitnehmers nicht entgegensteht, wenn diese mehr als drei Jahre zurückliegt (Urteil vom 06.04.2011, Az. 7 AZR 716/09).
;-))))
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