Liebe Kollegen,

Unser Arbeitgeber will eine Dienstanweisung für die Küche anfertigen, in welcher geregelt wird, dass die Mitarbeiter der Küche welche in einer anderen Gesellschaft arbeiten, Arbeiten der Pflege übernehmen sollen, sprich Ernährungsprotokolle führen. Wir haben Stellenbeschreibung in denen dies klar dem Pflegepersonal zugeordnet ist. Die Stellenbeschreibung sind alle zum Arbeitsvertrag der einzelnen Mitarbeiter zugeordnet.
Was kann der Betriebsrat oder der Betroffene Mitarbeiter tun?

Vielen Dank für eure Hilfe im voraus.

Mit kollegialen Grüßen