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Dieser Beitrag ist vor 16 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Dienstanweisung immer Folge leisten?

A
altenpfleger
Jan 2018 bearbeitet

In unserer Einrichtung gibt es eine Dienstanweisung, die besagt, daß die Fachkräfte während der Grundpflege rausgehen und ihre Akten kontrollieren. Arbeitsorganisatorisch ist das eigentlich nicht möglich. Sollten sie der Anweisung trotzdem folge leisten? Ich glaube schon, denn jeder hat ihm zugeordnete Pflegeplanungen für die er verantwortlich ist. Und wir haben für die Dienstanweisung unterschrieben.

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Community-Antworten (2)

K
Kölner

21.11.2009 um 09:46 Uhr

@altenpfleger Spannende Frage. Besteht zu irgendeinem Zeitpunkt die Gefahr, das die Inhalte des § 823 BGB (gefährliche Pflege) tangiert werden...?

L
Lotte

21.11.2009 um 11:28 Uhr

altenpfleger, einer Dienstanweisung müsste erstmal Folge geleistet werden, wenn allerdings die Gefahr der gefährlichen Pflege besteht (siehe Kölner) solltet Ihr Entlastungsanzeigen (auch Überlastungsanzeigen genannt) schreiben und in dieser dann angeben, dass Ihr der Dienstanweisung keine Folge leisten werdet mit entsprechender Begründung.

Diese sollten dem Betriebsrat immer in Kopie zugehen. Habt Ihr QM? Dann könnte man auch zusätzlich Fehlermeldungen in Bezug auf diese Dienstanweisung schreiben.

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