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Dienstanweisung

C
chalotte
Jan 2018 bearbeitet

Unser Chef möchte eine Dienstanweisung herausgeben und möchte sie von jedem unterschreiben lassen. Jetzt die Frage: Muss ich Unterschreiben,oder kann ich es bleiben lassen und nur zur Kenntniss nehmen

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Community-Antworten (4)

B
BRMetall

03.05.2012 um 15:38 Uhr

Man kann es zu Kenntnis nehmen. Doch beachten muss man sie, egal ob mit oder ohne Unterschrift. Der AG muss nur belegen, ggf. auch durch Zeugen dass sie bekannt war gemacht wurde, z.B. auch durch vorlesen.

T
Tanzbär

03.05.2012 um 17:14 Uhr

Jede Anweisung /Unterweisung wird unterschrieben, damit der Nachweis vorhanden ist. Das ist einfach zur Kenntnis nehmen, dass unterwiesen wurde. Ob du dabei nun zugehört hast, oder nicht, ob du einverstanden bist, oder nicht, das ist allein dein Problem.

G
gironimo

03.05.2012 um 17:41 Uhr

.... na ja - sehe ich ehrlich gesagt nicht so einfach.

Wenn bei Euch im Betrieb die Regel ist, dass Anweisungen Schriftlich erfolgen und gegengezeichnet werden müssen (SOP-"un"-wesen), sehe ich schon einen Regelungsbedarf für den BR.

Handelt es sich bei Euch um einen Einzelfall - und wenn ja - warum??

Ich würde an Deiner Stelle handschriftlich vor die Unterschrift "Anweisung erhalten" oder "zur Kenntnis genommen" schreiben.

T
Tanzbär

03.05.2012 um 18:00 Uhr

In der Regel werden hier Arbeitsanweisungen ausgegeben, nachdem zB ein Unfall (oder Beinaheunfall) passiert ist. Nach der Untersuchung werden die Arbeitsschritte detailliert beschrieben und bestimmte sicherheitsrelevante Handgriffe aufgezeichnet. Das wird automatisch bei der nächsten Unterweisung oder einer Extraunterweisung mit den Mitarbeitern durchgekaut und anschließend ......... unterschrieben.

Das ist ja nichts anderes, als eine Kenntnisnahme, ich sehe da auch keinen Regelungsbedarf des BR, ganz im Gegenteil, wir sind von anfang an involviert und begrüßen jede unfallverringernde Maßnahme.

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