Erstellt am 21.08.2008 um 22:37 Uhr von rainer w
@Prototyp
Hier müßte man im einzelnen Wissen worum es sich bei diesen Dienstanweisungen handelt.
Da Dienstanweisungen aber mit Richtlinien gleich zu stellen sind,kann es sich auch nur um Richtungsweisende Vorgaben handeln. Weisungen haben es dehalb an sich das sie das Verhalten der AN in einem bestimmten Maße steuern sollen. Das wiederum Bedeutet das es nach § 87 Abs.1 Nr. 1 Ordnung und Verhalten der AN Mitbestimmungspflichtig sind.
Aber wie gesagt, man muß wissen um was es sich im einzelnen handelt. Falls Du so etwas doch Unterschreibst, setze einfach den Zusatz" Zur Kenntnis genommen" dazu
Erstellt am 22.08.2008 um 01:55 Uhr von paula
@rainerw
"Weisungen haben es dehalb an sich das sie das Verhalten der AN in einem bestimmten Maße steuern sollen. Das wiederum Bedeutet das es nach § 87 Abs.1 Nr. 1 Ordnung und Verhalten der AN Mitbestimmungspflichtig sind."
ich würde doch wohl mal lieber mit den Begriffen" Ordungsverhalten" und "Arbeitsverhalten" arbeiten. Das MBR macht an dem Ordnungsverhalten fest! Aber ich bin bei Dir: ohne genauen Sachverhalt ist hier keine konkrete Aussage möglich
Erstellt am 22.08.2008 um 08:35 Uhr von Prototyp
@all
Wir sind ein Briefdienstleister.
Da kommen z.B. Anweisungen wie: Beim Zustellen nicht auf dem Rad rauchen, wie Urkunden ausgefüllt werden sollen (ändert sich auch ständig), codieren unzustellbarer Briefe (mal oben links, dann unten rechts), keine Privaten Mützen tragen, keine Pause vor 9 Uhr, wie Kisten ans Regal gestellt werden sollen, das man keine Gewerkschaftlichen Anstecknadeln tragen darf usw. also praktisch wegen jedem Pfurz. Das nervt richtig ab!
Erstellt am 22.08.2008 um 16:31 Uhr von paula
na da habt ihr soch Möglichkeiten! Dienstkleidung unterliegt der Mitbestimmung! Rauchverbot auf dem Rad wohl auch! Pausenfestlegung nicht ohne den BR!
Also auf was wartet ihr noch?
Erstellt am 22.08.2008 um 17:45 Uhr von rainer w
@Paula
Ach Paula es ist ja sooschööön wenn Du bei mir bist. *zwinker*
Habe ich nicht das selbe gesagt? Oder meintest Du hier das Gleiche.
Aber an Deiner letzten Antwort sehe ich wir sind uns Eins.
Erstellt am 23.08.2008 um 01:09 Uhr von paula
@rainer w
Schön dass wir uns einig sind. Nur für mich kam das aus Deiner Antwort nicht so recht raus, denn ...
"Weisungen haben es dehalb an sich das sie das Verhalten der AN in einem bestimmten Maße steuern sollen. Das wiederum Bedeutet das es nach § 87 Abs.1 Nr. 1 Ordnung und Verhalten der AN Mitbestimmungspflichtig sind"
... können auch das Arbeitsverhalten betreffen. Also die vom Prototypen beschriebene Ausfüllen von Urkunden oder sonstige das Arbeitsverhalten betreffende Anweisungen unterliegen eben gerade nicht dem MBR. Und das war mir nach Deiner Antwort nicht so klar... Aber es ist doch schön wenn wir uns nun einig sind :-)))))))
Erstellt am 23.08.2008 um 15:48 Uhr von Waschbär
@Prototyp,
na bei euch geht ja richtig die POST ab .-)))))
Da steckt ja richtig Sprengstoff (TNT) dahinter....
der rainer und meine paula haben ja schon viel verraten und eigendlich könntest du deinen Ag alleine schon mit den Tipps der beiden Braten :-())