Nichtausübung der Tätigkeiten
Guten Morgen zusammen,
aus gesundheitlichen Gründen ist es einen AN unserer Firma nicht mehr möglich seinen Tätigkeiten nachzukommen. Ohne Rücksprache mit dem Vorgesetztem übt er nach und nach verschiedene Sachen seines Aufgabenbereiches einfach nicht mehr aus. Zählt so etwas sogar als Arbeitsverweigerung? Die GL des Hauses hat uns nun um Rat gebeten da sie nicht wüssten was sie mit dem AN machen sollen. Aus unserer Sicht würden wir ihm nahe legen nochmals einen Termin bei einem Facharzt zu vereinbaren. Oder wie würdet ihr mit der Situation umgehen? Danke für alle Antworten und LG
Community-Antworten (2)
24.10.2023 um 11:01 Uhr
Genau so wie du es eben hier beschrieben hast würde ich vorgehen. Verständnis zeigen und Hilfe anbieten, vlt. gibt es Möglichkeiten ihn an einen anderen Arbeitsplatz zu versetzen die seinen Möglichkeiten entsprechen. eventuell Schwerbehindertenausweis beantragen, je nach Krankheit.
24.10.2023 um 11:25 Uhr
erstmal Hut ab wenn die GL nicht direkt draufhaut sondern mit Euch redet bzw sogar im Rat fragt. Das ist gut. Sprecht mit dem Kollegen, bietet Unterstützung an, macht ihm aber auch klar, dass das was er gemacht so nicht in Ordnung ist und evtl zu Problemen führen kann. So mir nichts dir nichts die Arbeit liegen lassen ist natürlich ein NoGo. Er muss klären lassen, was genau das Problem ist, damit ihr/die Firma ihn auch korrekt unterstützen kann
Verwandte Themen
Interne Ausschreibung für bestimmte Tätigkeiten §93 BetrVG?
ÄlterFolgender Fall: ein erfahrener MA mit zahlreichen Tätigkeiten und Verantwortungsbereichen wird das Unternehmen zum Jahresende verlassen. Aufgrund der angespannten Wirtschaftlage wird es zunächst keine
Zuweisen weiterer Tätigkeiten - Können wir trotzdem auf §93 BetrVG pochen oder zumindest auf §90(1)3?
ÄlterHallo, ich hoffe Ihr könnt mir helfen. Unser AG hat einer unserer MA weiter Tätigkeiten zu Ihrer momentanen Tätigkeiten zugewiesen (Direktionsrecht). Diese Tätigkeiten haben vorher nicht bestanden. De
Klausel im AV Entbindung der Verschwiegenheitspflicht Arzt
ÄlterHallo, uns ist von einem neuen Mitarbeiter ein AV zur Prüfung vorgelegt worden, in dem folgender Passus steht....... Der/Die Arbeitnehmer/in ist verpflichtet, sich auf Verlangen des Arbeitgebers eine
Verhalten des Vorgesetzten und Delegierung weiterer Aufgaben
ÄlterGuten Morgen. Heute geht es mir nicht allein um rein rechtliche Fragen, sondern auch um ein Meinungsbild, wie Ihr den Konflikt lösen würdet. Eine kaufmännische Mitarbeiterin erledigt seit Ausbildung
Eingruppierung
ÄlterHallo, habe eine Frage zur Einstufung. Seit 20 Jahren arbeitet ein Kollege an einem Maschinenpark, den er bedienen und überwachen muss und Reparaturen selbstständig ausführt . In der ganzen Produktio