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Zuweisung einer anderen Tätigkeit

T
Timmy
Jan 2018 bearbeitet

Darf ein Arbeitgeber einem Arbeitnehmer auf Dauer eine andere Tätigkeit zuweisen die nicht gleichwertig ist? Darf diese Tätigkeit auch in einer anderen Abteilung sein?

1.36107

Community-Antworten (7)

B
Belveda

13.10.2015 um 17:57 Uhr

Hey Timmy, kannst du ein bisschen mehr ins Detail gehen? Was macht der Kollege aktuell, was soll er zukünftig machen?

C
Challenger

13.10.2015 um 18:05 Uhr

Ergänzend zu Belveda:

  1. Was sagt der Arbeitsvertrag ? und
  2. Habt ihr einen BR
G
Globus

13.10.2015 um 19:05 Uhr

Was dazu im AV steht, könnte unter Umständen völlig egal sein...

P
Pjöööng

13.10.2015 um 20:12 Uhr

Zitat (Timmy): "Hey Timmy, kannst du ein bisschen mehr ins Detail gehen? Was macht der Kollege aktuell, was soll er zukünftig machen?"

Kann er vermutlich nicht. Die Fragen in den Hausaufgaben werden immer so knapp formuliert

G
gironimo

13.10.2015 um 20:58 Uhr

Was also macht der Betriebsrat - gibt es ihn in diesem Betrieb? Bist Du selbst BR?

T
Timmy

13.10.2015 um 22:50 Uhr

Ja, Bin selber im BR; der MA soll evtl eine ganz andere Tätigkeit bekommen, da für seine bisherige Tätigkeit nicht mehr genug Arbeit vorhanden sein wird... Im AV wird darauf hingewiesen das der AG dem AN andere Tätigkeiten zuweisen kann. Reicht das als info?

G
Globus

13.10.2015 um 22:52 Uhr

nicht wirklich

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