Zuweisung einer anderen Tätigkeit
Darf ein Arbeitgeber einem Arbeitnehmer auf Dauer eine andere Tätigkeit zuweisen die nicht gleichwertig ist? Darf diese Tätigkeit auch in einer anderen Abteilung sein?
Community-Antworten (7)
13.10.2015 um 17:57 Uhr
Hey Timmy, kannst du ein bisschen mehr ins Detail gehen? Was macht der Kollege aktuell, was soll er zukünftig machen?
13.10.2015 um 18:05 Uhr
Ergänzend zu Belveda:
- Was sagt der Arbeitsvertrag ? und
- Habt ihr einen BR
13.10.2015 um 19:05 Uhr
Was dazu im AV steht, könnte unter Umständen völlig egal sein...
13.10.2015 um 20:12 Uhr
Zitat (Timmy): "Hey Timmy, kannst du ein bisschen mehr ins Detail gehen? Was macht der Kollege aktuell, was soll er zukünftig machen?"
Kann er vermutlich nicht. Die Fragen in den Hausaufgaben werden immer so knapp formuliert
13.10.2015 um 20:58 Uhr
Was also macht der Betriebsrat - gibt es ihn in diesem Betrieb? Bist Du selbst BR?
13.10.2015 um 22:50 Uhr
Ja, Bin selber im BR; der MA soll evtl eine ganz andere Tätigkeit bekommen, da für seine bisherige Tätigkeit nicht mehr genug Arbeit vorhanden sein wird... Im AV wird darauf hingewiesen das der AG dem AN andere Tätigkeiten zuweisen kann. Reicht das als info?
13.10.2015 um 22:52 Uhr
nicht wirklich
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