Erstellt am 27.06.2022 um 10:37 Uhr von Kjarrigan
Ja, ich würde da insbesondere § 90 (1) Nr 3 + 4 anführen
1) Der Arbeitgeber hat den Betriebsrat über die Planung
von Neu-, Um- und Erweiterungsbauten von Fabrikations-, Verwaltungs- und sonstigen betrieblichen Räumen,
2.von technischen Anlagen,
3.von Arbeitsverfahren und Arbeitsabläufen einschließlich des Einsatzes von Künstlicher Intelligenz oder
4.der Arbeitsplätze
rechtzeitig unter Vorlage der erforderlichen Unterlagen zu unterrichten.
Erstellt am 28.06.2022 um 09:04 Uhr von eghaj11
Danke also kann ihn mit diesen Text anschreiben und ihn daran erinnern