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Dieser Beitrag ist vor 9 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Überprüfung Eingruppierung

L
Lowrider
Jan 2018 bearbeitet

Hallo zusammen,

folgender Sachverhalt ...

Bei uns im Betrieb gab es einen Teamleiter der Kundenbetreuung. Dieser war AT entlohnt worden. Nach dem Wegfall dieser Stelle sind ein Großteil seiner Aufgaben mit besonderer Entscheidungsbefugnis auf normale Kundenbetreuer abgeschoben worden. Jedoch spiegelt sich dies in keinster Weise in deren Gehalt wieder.

In Gesprächen mit der GF diesbezüglich fielen dann solche Kommentare wie "es findet sich ja immer ein Dummer, der sich dieser Aufgaben annimmt und Verantwortung übernimmt". Solche Äußerungen sind für mich unhaltbar.

Durch eine langanhaltende Krankheit zweier Kollegen dort und durch die zusätzlichen Aufgaben kam es natürlich auch zu Überlastungen der verbliebenen Kollegen. Weiterhin wurde den Kollegen gesagt, dass man davon ausgeht, dass sie jetzt keine Überlastungsanzeigen mehr stellen. Alleine das, finde ich selbst aus Unternehmenssicht ziemlich fragwürdig.

Vorgesetzte scheinen auf diese Missstände nicht zu reagieren oder ignorieren diese.

Was können wir als Betriebsrat jetzt tun, um die Kollegen zu schützen bzw. eine leistungsgerechte Entlohnung zu erwirken? Die Stellenbeschreibungen bzw. Tätigkeitsmerkmale sowohl eines Kundenbetreuers und Teamleiters liegen mir vor.

MfG Lowrider

1.40905

Community-Antworten (5)

B
BRHamburg

07.02.2017 um 15:23 Uhr

Und was steht in der Stellenbeschreibung für die Kollegen drin? Und das ist die Arbeit für die sie bezahlt werden und die sie dem Arbeitgeber schulden. Vielleicht könnt ihr den Arbeitgeber davon überzeugen das die Kollegen nicht verpflichtet sind die Aufgaben des Teamleiters auf Dauer zu übernehmen. Vieleicht können die Kollegen auch Druck machen in dem sie sich weigern die Aufgaben zu machen oder zumindestens ihre Zeit brauchen so das andere Arbeit unerledigt bleibt. Beides macht aber nur Sinn wenn alle Kolegen aus dem Bereich mit machen und standhaft bleiben.

P
Pjöööng

07.02.2017 um 15:30 Uhr

Zitat (Lowrider): "Was können wir als Betriebsrat jetzt tun, um die Kollegen zu schützen bzw. eine leistungsgerechte Entlohnung zu erwirken?"

Das Erwirken leistungsgerechter Entlohnung ist Sache der Gewerkschaften. Animiert Eure Kollegen in die Gewerkschaft einzutreten damit diese einen Tarifvertrag für Euch abschließt.

G
gironimo

07.02.2017 um 16:33 Uhr

Intensive Öffentlichkeitsarbeit wäre hier wohl auch ratsam. Sprecht das Problem auf der Betriebsversammlung an - unter Umständen auch öfter (es stehen ja 4 Versammlungen im Jahr zur Verfügung).

K
Kölner

07.02.2017 um 17:05 Uhr

@gironimo Eher sollte sich dieser BR mal über die Gegebenheiten schlau machen. Sie werden nichts, aber auch gar nichts für die Kollegen erreichen können, ohne einen TV.

C
Challenger

07.02.2017 um 17:58 Uhr

Tach auch, mit der Verteilung der bisherigen Aufgaben des Teamleiters auf die Kundenbetreuer könnte sich deren bisherige Tätigkeit i.S.d. §95 Abs.3 BetrVG dermaßen geändert haben, daß der Tatbestand der Versetzung vorliegt und der BR nach §99 BetrVG zu beteiligen gewesen wäre. Ich würde an Euerer Stelle den Rat eines Fachanwaltes für Arbeitsrecht einholen.

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