Hallo zusammen,

folgender Sachverhalt ...

Bei uns im Betrieb gab es einen Teamleiter der Kundenbetreuung. Dieser war AT entlohnt worden.
Nach dem Wegfall dieser Stelle sind ein Großteil seiner Aufgaben mit besonderer Entscheidungsbefugnis auf normale Kundenbetreuer abgeschoben worden. Jedoch spiegelt sich dies in keinster Weise in deren Gehalt wieder.

In Gesprächen mit der GF diesbezüglich fielen dann solche Kommentare wie "es findet sich ja immer ein Dummer, der sich dieser Aufgaben annimmt und Verantwortung übernimmt". Solche Äußerungen sind für mich unhaltbar.

Durch eine langanhaltende Krankheit zweier Kollegen dort und durch die zusätzlichen Aufgaben kam es natürlich auch zu Überlastungen der verbliebenen Kollegen. Weiterhin wurde den Kollegen gesagt, dass man davon ausgeht, dass sie jetzt keine Überlastungsanzeigen mehr stellen. Alleine das, finde ich selbst aus Unternehmenssicht ziemlich fragwürdig.

Vorgesetzte scheinen auf diese Missstände nicht zu reagieren oder ignorieren diese.

Was können wir als Betriebsrat jetzt tun, um die Kollegen zu schützen bzw. eine leistungsgerechte Entlohnung zu erwirken? Die Stellenbeschreibungen bzw. Tätigkeitsmerkmale sowohl eines Kundenbetreuers und Teamleiters liegen mir vor.

MfG Lowrider