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Eingruppierung

I
indira
Jan 2018 bearbeitet

Liebe Kolleginen und Kollegen, wir beschäftigen uns schon sehr lange mit dem Thema "Eingruppierung" - und wollen eine entspechende Aufstellung vornehmen. Die Geschäftsleitung hält das für unnötig!!! Wie geht ein Betriebsrat einer nicht tarif gebundenen Firma mit dieser Frage um? Und zweitens: wer hat dabei über eine Gewerkschaft versucht, die Eingruppierung für die Belegschaft zu "erkämpfen"? Wenn ihr Erfahrungen damit habt, sind wir sehr dankbar für Denkanstöße und Vorschläge. Herzlichen Dank im voraus. indira

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Community-Antworten (1)

G
gironimo

02.09.2013 um 19:23 Uhr

Ihr seit nicht tarifgebunden? Also gibt es keine Eingruppierungen oder habt Ihr eigene Gruppen??

Es wäre an sich unerheblich, ob der Chef es für erforderlich hält. Der BR hat ein Initiativrecht bei den allgemeinen Entgeltgrundsätzen (§ 87 BetrVG) und könnte ein Entgeltgruppensystem über eine Einigungsstelle erzwingen. (Zu beachten wäre, dass die tatsächliche Höhe des Entgelts nicht vom BR geregelt werden kann - nur eben die Verteilungsgrundsätze). Und um Euch ein Bild machen zu können, müsst Ihr von Eurem Informationsrecht aus dem § 80 BetrVG gebrauch machen und eine entsprechende Aufstellung anfertigen.

Der Kontakt mit der Gewerkschaft wäre hier anzuraten. Auch wenn es im Moment nicht genügend Mitglieder gibt, um etwas auf gewerkschaftlicher Ebene zu erzwingen. Denn klar dürfte sein: Gewerkschaftliche Aktivitäten auf Betriebsebene hängen ganz entscheidend vom Organisationsgrad ab.

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