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Versetzung, aber vorher Überprüfung Eingruppierung beantragt. Wie vorgehen?

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Manuela.tvöd
Okt 2022 bearbeitet

Guten Abend,

folgendes passiert in einer Landesverwaltung.

Eine Fachbereichsleitung beantragte für eine Kollegin neue Tätigkeiten vor ca 8 Monaten, auf Grund einer Kündigung eines anderen Mitarbeiters. Zeitgleich wird ein Antrag auf Überprüfung der Eingruppierung gestellt, da sich der Arbeitsplatz vollumfänglich verändert hatte.

Die Kollegin hinterfragt das Ergebnis, da nichts seitens der Diensstelle kam. Es wird hitzig und es kommt zu einer verbalen Auseinandersetzung. 2 Monate später soll die Kollegin plötzlich versetzt werden.

Nun überlegen wir wie wir vorgehen sollen/können.

  1. Läuft die Überprüfung der Eingruppierung.
  2. Wurde durch die Fachbereichsleitung neue Tätigkeiten veranlasst.
  3. Möchte die Kollegin nicht versetzt werden
  4. Soll ein anderer Mitarbeiter auf diese Stelle

Beides könnte zu einer anderen Eingruppierung führen. Die Dienststelle würde aber nach dem "Ist-Zustand" versetzen, dass heisst nach der jetzigen Entgeltgruppe. Keine Rede von Überprüfung oder neuer Tätigkeiten. Mein Gedanke war, dass wir vorerst nicht zustimmen, weil wir das Ergebnis der Überprüfung etc abwarten würden. Ginge es so?

Da wir so eine Konstellation noch nie hatten und wir nicht wissen, ob wir im Recht wären, stelle ich hier die Frage in der Hoffnung, dass jmd etwas dazu sagen kann.

Die Versetzung ist irgendwie nicht koscher, aber durch die Dienststelle per Direktionsrecht abgedeckt.

liebe Grüße

Manu

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Community-Antworten (7)

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celestro

13.10.2022 um 12:13 Uhr

Gilt bei Euch das BetrVG?

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Manuela.tvöd

13.10.2022 um 15:28 Uhr

@celestro

Bei uns gilt BPersVG.

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celestro

13.10.2022 um 16:01 Uhr

dann bist Du hier mMn falsch.

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Manuela.tvöd

13.10.2022 um 16:23 Uhr

@celestro wo könnte ich meine Frage am besten Stellen. Bzw. was wäre der Tipp wenn BetrVG bei uns gilt?

Ich bin gerade echt durcheinander, denke aber dass bei uns weil wir TVÖD sind, PersVG gilt

Diese Situation ist schwer, da wir so einen Fall bist dato wirklich nicht hatten.

lg

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celestro

13.10.2022 um 16:29 Uhr

Mein Tipp wäre wahrscheinlich, einen Rechtsanwalt zu fragen. Die Sache ist (vor allem auch mit Eurem geplanten "Schachzug") ziemlich verworren und ich frage mich, wie man als Laie mit einigen Schulungen da vernünftig drüber urteilen soll.

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Manuela.tvöd

13.10.2022 um 16:40 Uhr

Ja, dass stimmt. Der Gedanke war, wenn doch vorab neue Tätigkeiten beantragt wurden, aber die Dienststelle nun den Antrag schlicht vergessen hatte, sehe ich hier, dass der Tarifbeschäftigte seiner Höhergruppierung beraubt wird und er auf stillheimlich durch die Versetzung eine niedrigere Entegeltgruppe akzeptiert hat.

M
Manuela.tvöd

14.10.2022 um 17:45 Uhr

Evtl Koch jmd einen Tipp? Oder bin ich auf dem Holzweg?

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