hi...wir sind ein discounter und beschäftigen auch "wagenschieber" es gibt immer wieder unterschiedliche meinungen über deren eingruppierungen....L II b oder L II a,jeder definiert körperlich schwere arbeit anders...was ist schwer oder nicht...kennt ihr urteile wo dieses schon mal erwähnt und bzw. behandelt wurde...
wir möchten das gern über ein urteil publik machen,wir meinen L II b....körperlich schwer!
danke
Was sagt die Gewerkschaft zu dem Thema? Die haben doch den TV abgeschlossen und sollten euch folglich sagen können, ob es "Hilfen zur Eingruppierung", Schiedsstellen, ... gibt. Oder notfalls einschlägige Gerichtsentscheidungen.