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Mitbestimmung

T
Tom22
Sep 2023 bearbeitet

Wir hatten heute ein Monatsgespräch wo der Personalchef mit uns diskutiert hat ob es eine Mitbestimmung gibt? Liegt eine Mitbestimmung vor wenn der Arbeitgeber neue Arbeitsaufgaben einführt? Bis wann kann man dagegen vorgehen!!?? Wir merken so nach und nach das Interessen von Kollegen betroffen sind, die mn so schnell nicht sieht!! Gibt es Einspruchsfristen?Wir haben Angst etwas zu verschlafen oder zu übersehen

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Community-Antworten (4)

P
Pickel

13.09.2023 um 23:18 Uhr

Arbeitsaufgaben die grundsätzlich mit der Stele vereinbar sind unterliegen dem Direktionsrecht.

M
Muschelschubser

14.09.2023 um 10:23 Uhr

Wo man die Grenze zur Versetzung zieht, beschreibt das von Dummerhund geteilte Urteil.

Aufpassen muss man übrigens auch, dass nicht schleichend Tätigkeiten implementiert werden, die laut TV eigentlich einer höheren Eingruppierung unterliegen. Es kann passieren, dass der AG einem so ein Kostensparmodell unterjubeln will. In dem Falle könnte der BR von seinem Initiativrecht Gebrauch machen, und für diese Personengruppe eine Umgruppierung fordern. Da müsste man im Einzelfall nochmal schauen, ob im Hause Lohngrundsätze bestehen, wie der TV formuliert ist etc.

R
rtjum

15.09.2023 um 10:08 Uhr

Es kommt wohl so ziemlich darauf an, was mit "wenn der Arbeitgeber neue Arbeitsaufgaben einführt?" genau gemeint ist. Denn wir haben den § 90 (1) im BetrVG. Der besagt ja, dass der BR so früh zu informieren ist, dass Vorschläge/Ideen des BR noch mit umgesetzt werden können. Wenn das nicht passiert kann der BR, sobald er bemerkt, dass der AG da was macht, dem AG das "Weitermachen" untersagen, bis die Beteiligung nachgeholt ist.

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