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Mitbestimmung für

E
EINSOSCAR
Jan 2018 bearbeitet

Hallo Zusammen,

Wir haben heute eine verbindliche "Notfallplanung" vom 31.01.11 zur sofortigen Beachtung und Umsetzung erhalten. Diese Planung behandelt u. a. die Themen : Stromausfall,IT Ausfall, Asche-/Vulkanwolke,Streik,Erdbeben, Epedemie,Feuer etc. Wir als BR sind der Meinung das hier §87 und §111 BetrVg erheblich tangiert werden und die Planung absolut mitbestimmungspflichtig ist und ohne Zustimmung des BR nicht angeordnet werden kann ! Wir sind eine Luftfrachtspedition! ANTWORT EILT ! DANKE

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Community-Antworten (3)

W
wölfchen

09.02.2011 um 10:06 Uhr

. . . handelt es sich um ein Atomkraftwerk?

S
sanifair

09.02.2011 um 10:28 Uhr

wo ist den hier eine Betriebsänderung zu sehen? Daher ist der § 111 für mich Fehl am Platz

Ob andere MBR betroffen sind kann man hier wohl kaum beurteilen. Die Stichworte Stromausfall,IT Ausfall, Asche-/Vulkanwolke,Streik,Erdbeben, Epedemie,Feuer etc geben da nichts her. Interessanter wäre es was der AG in diesen Fällen plant. Z.B. Meldepflichten, veränderte Arbeitszeiten etc....

E
EINSOSCAR

09.02.2011 um 11:36 Uhr

..zunächst danke für die Beiträge, eine Betriebsänderung tritt dann im Fall.... ein z.B. Dienst an einem anderen Ort/Stadt/Niederlassung,

ein echter Notfall von Null auf Geleich fällt natürlich nicht darunter aber hier wird der Notfalleinsatz geplant

der AG plant. Z.B. Meldepflichten, veränderte Arbeitszeiten/-orte etc....

und besonders interessant als vorbeugende Maßnahme zum Fall "Streik"...keine Gewerkschaftsmitglieder einzustellen

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