Erstellt am 25.05.2010 um 17:13 Uhr von geploeg
Sorry aber die Frage kann so pauschal nicht beantwortet werden. Nicht jede EDV-Umstellung ist mitbestimmungspflichtig!!!
Erstellt am 25.05.2010 um 20:03 Uhr von DonJohnson
@geploeg
Nicht? Nenne mir eine die nicht .... ;-)
Erstellt am 25.05.2010 um 20:22 Uhr von Immie
@Ayamonte
Versuch es mal mit §87 Abs 1 Nr 6 BetrVG und bedenke das die Überwachung nur möglich sein muss.
Erstellt am 25.05.2010 um 23:01 Uhr von DonJohnson
@all
Jede aber auch wirklich jede EDV kann die AN überwachen. Wie Immie schon schrieb - sie muß nicht zur Üerwachung eingesetzt werden, sondern die Möglichkeit der Überwachung bieten - und selbst Word, Excel oder Outlook kann das ;-)
Dazu ist EDV da - die Möglichkeit der Verhaltens- und Leistungsüberwachung und wer das noch immer nciht verstanden hat.... tja - Hopfen und Malz sage ich nur dazu.... ;-)))