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Mitbestimmung

L
Laule
Jan 2018 bearbeitet

Guten Tag, unser Betriebsrat ist zum ersten mal um eine Zustimmung einer Softwareeinführung gefragt worden. Da dies nun das erste mal ist, wissen wir nicht so genau, was da zu prüfen ist. Gibt es eine Checkliste oder so etwas? Auf was muss geachtet werden.

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Community-Antworten (2)

G
gironimo

26.10.2011 um 11:45 Uhr

Dieses Thema ist schier unerschöpflich.

Eure Mitbestimmung (also nicht nur Zustimmung) geht ja suf den § 87 BetrVG zurück - technische Einrichtungen also, die dazu geeignet sind das Verhalten und Leistung u.s.w......

Und da ist auch der Ansatzpunkt. Also welche Zweckbestimmung hat die Software; welche Daten werden erfasst und wie verarbeitet, werden Verhaltens- und Leistungsdaten erfasst und können diese ausgewertet werden; wer hat Zugriff u.s.w.

Wenn es eilt (was ja nicht sein dürfte) würde ich einen Sachverständigen hinzuziehen und/oder ein Seminar zu diesem Thema besuchen.

L
Lernender

27.10.2011 um 12:01 Uhr

nicht nur § 87 BetrVG auch das Arbeitsschutzgesetz bietet hier nicht nur Ansätze der echten Mitbestimmung. Die Bildschirmarbeitsverordnunginsbesonder §3 und vier sind die Ansätze

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