Mitbestimmung
Hallo Zusammen,
wer kann mir helfen. Unsere Firma will in unserem Intranet die Bilder aller MitarbeiterInnen mit Name, Telefonnummer, E-Mail Adresse und Abteilung veröffentlchen. Unterliegt dies der Mitbestimmung des Betriebsrates oder braucht er nur informiert zu werden.
Hi Zyklus unser Datenschutzbeauftragter wird momentan dazu befragt, wir als BR stehen in dieser E-Mail nur auf cc.
Hi Ulrik, es sind die betriebliche Telefonnummer und E-Mail Adresse.
Gruß und Danke
Community-Antworten (7)
06.09.2010 um 12:53 Uhr
Hi,
was meint Euer Datenschutzbeauftragter denn zu dieser "Veröffentlichung"?
zyklus
06.09.2010 um 13:40 Uhr
Hallo!
Auch innerbetrieblich gilt das Recht am eigenen Bild. Das heißt, eine Veröffentlichung darf nur mit ausdrückicher Zustimmung der Betroffenen erfolgen! So etwas hatten wir vor einem Jahr nämlich auch.
06.09.2010 um 14:25 Uhr
Recht am Bild, völlig klar. Das geht nur mit Zustimmung des Einzelnen. Was für Telefonnummern und Email-Adressen denn?? Bei den betrieblichen sehe ich kein Problem, die privaten nicht!
06.09.2010 um 19:25 Uhr
Hallo, die privaten Telefonnummern stehen auch im Telefonbuch, für jeden zugänglich. Bei den E - Mail Adressen ist das schon etwas anderes.
07.09.2010 um 11:33 Uhr
die privaten Telefonnummern stehen auch im Telefonbuch Meine nicht. Und selbst wenn mein Arbeitgeber diese hat, hat er diese nicht zu veröffentlichen! Er kann ja jedem MA ein kostenloses Diensthandy zur Verfügung stellen - die Tel.-Nr. darf er dann auch gern ins Intranet schreiben. Wenn der MA dann nicht nach Feierabend angerufen werden möchte, macht er das HAndy aus :-)
07.09.2010 um 20:25 Uhr
@Petrus, gehen wir mal von den meisten Telefonnutzern aus. Die stehen nun mal im Telefonbuch und sind somit schon öffentlich gemacht. Ist das auch Illegal??
08.09.2010 um 08:16 Uhr
@Petrus, gehen wir mal von den meisten Telefonnutzern aus. Die stehen nun mal im Telefonbuch und sind somit schon öffentlich gemacht. Ist das auch Illegal??
aber mit einverständnis, mainpower!
mfg
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