Erstellt am 06.09.2010 um 10:53 Uhr von zyklus
Hi,
was meint Euer Datenschutzbeauftragter denn zu dieser "Veröffentlichung"?
zyklus
Erstellt am 06.09.2010 um 11:40 Uhr von pauli
Hallo!
Auch innerbetrieblich gilt das Recht am eigenen Bild. Das heißt, eine Veröffentlichung darf nur mit ausdrückicher Zustimmung der Betroffenen erfolgen! So etwas hatten wir vor einem Jahr nämlich auch.
Erstellt am 06.09.2010 um 12:25 Uhr von Ulrik
Recht am Bild, völlig klar. Das geht nur mit Zustimmung des Einzelnen.
Was für Telefonnummern und Email-Adressen denn?? Bei den betrieblichen sehe ich kein Problem, die privaten nicht!
Erstellt am 06.09.2010 um 17:25 Uhr von mainpower
Hallo,
die privaten Telefonnummern stehen auch im Telefonbuch, für jeden zugänglich. Bei den E - Mail Adressen ist das schon etwas anderes.
Erstellt am 07.09.2010 um 09:33 Uhr von Petrus
> die privaten Telefonnummern stehen auch im Telefonbuch
Meine nicht. Und selbst wenn mein Arbeitgeber diese hat, hat er diese nicht zu veröffentlichen!
Er kann ja jedem MA ein kostenloses Diensthandy zur Verfügung stellen - die Tel.-Nr. darf er dann auch gern ins Intranet schreiben. Wenn der MA dann nicht nach Feierabend angerufen werden möchte, macht er das HAndy aus :-)
Erstellt am 07.09.2010 um 18:25 Uhr von mainpower
@Petrus,
gehen wir mal von den meisten Telefonnutzern aus. Die stehen nun mal im Telefonbuch und sind somit schon öffentlich gemacht. Ist das auch Illegal??
Erstellt am 08.09.2010 um 06:16 Uhr von Rattle
@Petrus,
gehen wir mal von den meisten Telefonnutzern aus. Die stehen nun mal im Telefonbuch und sind somit schon öffentlich gemacht. Ist das auch Illegal??
aber mit einverständnis, mainpower!
mfg