Erstellt am 28.08.2023 um 20:01 Uhr von Challenger
Zitat : Stimmt das? Gibt es dazu eine Rechtsgrundlage?
Frag doch einfach mal Deine Vorgesetzte, auf welcher Rechtsgrundlage ihre Behauptung beruht
Erstellt am 28.08.2023 um 21:07 Uhr von Schubääär13
Leider blieb diese Frage im letzten Gespräch unbeantwortet... Und ich kann bisher nicht das Gegenteil beweisen bzw. die Behauptung mit Fakten widerlegen.
Erstellt am 28.08.2023 um 21:43 Uhr von Catweazle
Habt ihr einen BR? Ist die neue Stelle unbefristet?
Erstellt am 28.08.2023 um 22:31 Uhr von Schubääär13
Wir haben eine Mitarbeitervertretung, die ist sich aber auch nicht sicher.
die neue Stelle ist auch befristet.
es geht darum, dass ich mich angeblich nur auf Stellen bewerben kann, die nach meiner aktuellen Befristung starten...
Erstellt am 29.08.2023 um 04:45 Uhr von Tagträumer1
Das ist Blödsinn, Du kannst Dich auf alles bewerben, nur wer eingestellt wird, entscheidet jemand anders.
Es gibt auch innerhalb einer Firma nur eine Befristung, die gesetzlich geregelt ist. (wieviel Verlängerungen, eventueller Sachgrund etc.)
Ich würde aus Deiner Sicht eher mal fragen, wie es mit Deiner aktuellen Stelle ausschaut, nicht das man plant, diese auslaufen zu lassen und es deshalb für den AG keinen Sinn ergibt, Dich noch woanders einzusetzen.
Erstellt am 29.08.2023 um 07:15 Uhr von Thomas63
Es gibt keine Rechtlichen Gründe das dass nicht geht.
Auch wir haben einige befristete von denen sich einige auf Stellen in einem anderen Bereich beworben haben und genommen wurden. In der anderen Abteilung stehen Firmenentscheidungen an die eine Personalaufstockung mitsichbringen wird.
Wenn die Entscheidung positiv ist haben Sie gute Chancen eine Festeinstellung zu bekommen da die alte Stelle wirklich nur zeitlich begrenzt war.
Jeder kann versuchen sich zu verbessern.
Euer BR sollte mal die Fühler ausstrecken ob Dein bisheriger Vorgesetzter da mitmischt. Manchmal wollen Vorgesetzte die eigenen MA nicht gehen lassen und treffen absprachen mit anderen Vorgesetzte.
Letzendlich entscheidet halt der Arbeitgeber.
Erstellt am 29.08.2023 um 07:48 Uhr von rtjum
"Das ist Blödsinn, Du kannst Dich auf alles bewerben, nur wer eingestellt wird, entscheidet jemand anders."
Da stimmt ich dem Tagträumer mal zu!
Aber wenn ihr eine Mitarbeitervertretung habt, sind wir im kirchlichen Arbeitsrecht, ob es da dann irgendwelche Besonderheiten gibt das weiß ich nicht.
Erstellt am 29.08.2023 um 16:49 Uhr von GabrielBischoff
Ich kann mir vorstellen, dass dein Arbeitgeber Angst hat, dass du durch die Versetzung entfristet wirst.
Erstellt am 29.08.2023 um 16:50 Uhr von celestro
"Ich kann mir vorstellen, dass dein Arbeitgeber Angst hat, dass du durch die Versetzung entfristet wirst."
Dann sollte ihn jemand über diesen Unsinn aufklären.
Erstellt am 29.08.2023 um 17:08 Uhr von Muschelschubser
Es ist nun schwierig, von einer Befristung auf die nächste Befristung eine Rechtsquelle zu finden. Eine, die die These Deines Arbeitgebers stützt, wird man aber definitiv nicht finden. Dafür würde ich fast meine Hand ins Feuer legen.
Wenn Du aber den Wunsch hast, über Deine eigentliche Befristung hinaus im Unternehmen zu bleiben, kann die Befristung kein Hinderungsgrund für eine Bewerbung sein.
Ich würde das ähnlich beurteilen, als wenn Du Dich aus der Befristung heraus auf eine unbefristete Stelle bewerben würdest. Dazu gibt es dann tatsächlich rechtliche Regelungen, und die sagen im Grunde das Gegenteil von dem aus, was Dein AG Dir weiszumachen versucht:
https://www.haufe.de/personal/haufe-personal-office-platin/befristetes-arbeitsverhaeltnis-8-besondere-pflichten-des-arbeitgebers_idesk_PI42323_HI2330439.html
Ist zwar nur bedingt vergleichbar, aber es ergibt überhaupt keinen Sinn, in Deinem Fall völlig gegensätzlich zu argumentieren.