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Befristet zu befristet

S
Schubääär13
Aug 2023 bearbeitet

Hallo. ich habe ein befristetes Arbeitsverhältnis bis 31.12.23. Habe mich intern auf eine Stelle (ähnliches Profil wie meine aktuelle Stelle) beworben, Start 01.09.23, also vor Ablauf meiner eigentlichen Befristung.

Meine Vorgesetzte hat mir heute mitgeteilt, dass meine Bewerbung aus rechtlicher Sicht nicht zulässig ist, da ich ja intern befristet bin. Daher kann Sie meine Bewerbung auf die Stelle ab 01.9. ignorieren...

Stimmt das? Gibt es dazu eine Rechtsgrundlage? Meiner Meinung nach entspricht das nicht dem Grundsatz der Gleichbehandlung.

Danke für eure Tips.

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Community-Antworten (10)

C
Challenger

28.08.2023 um 22:01 Uhr

Zitat : Stimmt das? Gibt es dazu eine Rechtsgrundlage?

Frag doch einfach mal Deine Vorgesetzte, auf welcher Rechtsgrundlage ihre Behauptung beruht

S
Schubääär13

28.08.2023 um 23:07 Uhr

Leider blieb diese Frage im letzten Gespräch unbeantwortet... Und ich kann bisher nicht das Gegenteil beweisen bzw. die Behauptung mit Fakten widerlegen.

C
Catweazle

28.08.2023 um 23:43 Uhr

Habt ihr einen BR? Ist die neue Stelle unbefristet?

S
Schubääär13

29.08.2023 um 00:31 Uhr

Wir haben eine Mitarbeitervertretung, die ist sich aber auch nicht sicher. die neue Stelle ist auch befristet. es geht darum, dass ich mich angeblich nur auf Stellen bewerben kann, die nach meiner aktuellen Befristung starten...

T
Tagträumer1

29.08.2023 um 06:45 Uhr

Das ist Blödsinn, Du kannst Dich auf alles bewerben, nur wer eingestellt wird, entscheidet jemand anders.

Es gibt auch innerhalb einer Firma nur eine Befristung, die gesetzlich geregelt ist. (wieviel Verlängerungen, eventueller Sachgrund etc.)

Ich würde aus Deiner Sicht eher mal fragen, wie es mit Deiner aktuellen Stelle ausschaut, nicht das man plant, diese auslaufen zu lassen und es deshalb für den AG keinen Sinn ergibt, Dich noch woanders einzusetzen.

T
Thomas63

29.08.2023 um 09:15 Uhr

Es gibt keine Rechtlichen Gründe das dass nicht geht.

Auch wir haben einige befristete von denen sich einige auf Stellen in einem anderen Bereich beworben haben und genommen wurden. In der anderen Abteilung stehen Firmenentscheidungen an die eine Personalaufstockung mitsichbringen wird. Wenn die Entscheidung positiv ist haben Sie gute Chancen eine Festeinstellung zu bekommen da die alte Stelle wirklich nur zeitlich begrenzt war. Jeder kann versuchen sich zu verbessern.

Euer BR sollte mal die Fühler ausstrecken ob Dein bisheriger Vorgesetzter da mitmischt. Manchmal wollen Vorgesetzte die eigenen MA nicht gehen lassen und treffen absprachen mit anderen Vorgesetzte. Letzendlich entscheidet halt der Arbeitgeber.

R
rtjum

29.08.2023 um 09:48 Uhr

"Das ist Blödsinn, Du kannst Dich auf alles bewerben, nur wer eingestellt wird, entscheidet jemand anders." Da stimmt ich dem Tagträumer mal zu! Aber wenn ihr eine Mitarbeitervertretung habt, sind wir im kirchlichen Arbeitsrecht, ob es da dann irgendwelche Besonderheiten gibt das weiß ich nicht.

G
GabrielBischoff

29.08.2023 um 18:49 Uhr

Ich kann mir vorstellen, dass dein Arbeitgeber Angst hat, dass du durch die Versetzung entfristet wirst.

C
celestro

29.08.2023 um 18:50 Uhr

"Ich kann mir vorstellen, dass dein Arbeitgeber Angst hat, dass du durch die Versetzung entfristet wirst."

Dann sollte ihn jemand über diesen Unsinn aufklären.

M
Muschelschubser

29.08.2023 um 19:08 Uhr

Es ist nun schwierig, von einer Befristung auf die nächste Befristung eine Rechtsquelle zu finden. Eine, die die These Deines Arbeitgebers stützt, wird man aber definitiv nicht finden. Dafür würde ich fast meine Hand ins Feuer legen.

Wenn Du aber den Wunsch hast, über Deine eigentliche Befristung hinaus im Unternehmen zu bleiben, kann die Befristung kein Hinderungsgrund für eine Bewerbung sein.

Ich würde das ähnlich beurteilen, als wenn Du Dich aus der Befristung heraus auf eine unbefristete Stelle bewerben würdest. Dazu gibt es dann tatsächlich rechtliche Regelungen, und die sagen im Grunde das Gegenteil von dem aus, was Dein AG Dir weiszumachen versucht:

https://www.haufe.de/personal/haufe-personal-office-platin/befristetes-arbeitsverhaeltnis-8-besondere-pflichten-des-arbeitgebers_idesk_PI42323_HI2330439.html

Ist zwar nur bedingt vergleichbar, aber es ergibt überhaupt keinen Sinn, in Deinem Fall völlig gegensätzlich zu argumentieren.

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