Erstellt am 13.11.2011 um 11:06 Uhr von peanuts
Siehe: BAG, Urteil vom 14. 1. 2004 - 7 AZR 213/03
Insbesondere RN 30 aufmerksam lesen > http://lexetius.com/2004,920
Erstellt am 13.11.2011 um 11:56 Uhr von Lernender
@solong
was sagt denn der Arbeitsvertrag?
Erstellt am 13.11.2011 um 12:07 Uhr von solong
Hallo. Danke für Eure Mitteilungen.
@Lernender Der Arbeitsvertrag sagt 5,75 Std. täglich. Wird nur halbjährlich auf 7,0 Std. geändert.
Die Kollegin würde gern von Teilzeit auf Vollzeit beschäftigt werden.
Arbeitet ja auch schon seit 3 Jahren als Vollzeit. Nur das der Vertrag immer wieder nur für ein 1/2 Jahr verlängert wird.
D.h. jedes halbe Jahr wieder zittern, ob sie eine neue Vereinbarung für Vollzeit bekommt.
Der Betriebsrat kümmert sich nicht darum. Aus Unwissenheit, Desinteresse, Überforderung oder weiß der Geier. Es kommt einfach nichts dabei rum.
Jedes halbe Jahr das gleiche.
Was kann/soll sie denn jetzt machen ?
Erstellt am 13.11.2011 um 12:16 Uhr von Lernender
@solong
ich habe die Frage nach dem Arbeitsvertrag bewusst gestellt, denn das Urteil das peanuts freundlicherweise eingestellt hat, bezieht sich auf einen Fall aus 2001. Es liegt damit vor der Schuldrechtreform. So wie ich es sehe kann man daraus nicht schließen , dass ein Sachgrund vorliegen muss um einzelne Arbeitsbedingungungen befristen zu können. Es stellt sich immer die Frage des Einzelfalles, ob es sich lohnt eine Entfristungsklage einzureichen. Selbstverständlicjh nur wenn man sonst nicht weiter kommt. Setzt euch mit eurem BR darüber auseinander, evtl. gibt es ja entsprechende Gründe für seine passivität.
Nachtrag:
auf jeden Fall, sollte nach der Begründung für die Befristung gefragt werden.
Erstellt am 13.11.2011 um 15:29 Uhr von gironimo
nur so nebenbei - aus dem ziteierten Urteil:
>Das TzBfG ist nicht auf die Befristung einzelner Vertragsbedingungen anzuwenden. (...) § 14 TzBfG ist auf die Befristung einzelner Vertragsbedingungen daher ebenso wenig anzuwenden wie die Klagefrist in § 17 Satz 1 TzBfG.<
Und es geht ja hier nicht um den Arbeitsvertrag ansich, sondern nur um die länge der Arbeitszeit - oder?
Ich würde mit dem Arbeitsvertrag und den "großzügigen" Verlängerungen einen Fachanwalt um Rat bitten.