Erstellt am 25.07.2023 um 09:08 Uhr von IlkaB
Was spricht dagegen, die offene Stelle intern auszuschreiben und der Elternzeitrückkehrer schreibt eine Bewerbung?
Erstellt am 25.07.2023 um 09:15 Uhr von Tom2023
Hallo IlkaB,
danke für die schnelle Antwort. Da spricht nichts gegen. Meine Frage zielt dann eher darauf ab, ob es eine eindeutige Vorschrift gibt, die es einzuhalten gilt.
Erstellt am 25.07.2023 um 09:36 Uhr von rtjum
keine eindeutige Vorschrift, der AG muss nur einen Arbeitsplatz anbieten der dem vorherigen in Qualifikation etc entspricht.
Erstellt am 25.07.2023 um 09:38 Uhr von celestro
Also wenn es absolut unrealistisch ist, das die Stelle jemand anderes bekommt, finde ich eine Konstellation a la "normales Bewerbungsverfahren" total daneben.
Bezüglich "Vorschrift" ... wenn der BR die Ausschreibung gefordert hat, muss der AG ausschreiben. Tut er es nicht, könnte der BR die Besetzung der Stelle abschmettern. Wenn man die ganze Sache aber mit dem AG abspricht, wäre das ja hinfällig.
Erstellt am 25.07.2023 um 09:39 Uhr von moreno
ob es eine eindeutige Vorschrift gibt....
ja natürlich Eure BV wenn dort geregelt ist, dass alle Stellen intern ausgeschrieben werden gibt es meiner Ansicht nach keinen Grund davon abzuweichen.
Oftmals ergeben sich dadurch ja auch andere Konstellationen. Der AG kann sich ja trotzdem für den Elternzeitler entscheiden.
Erstellt am 25.07.2023 um 09:39 Uhr von Kehler
Eure Vorschrift steht in der BV. MAcht es so wie IIkaB es geschrieben hat.
Erstellt am 25.07.2023 um 09:54 Uhr von rtjum
das mit der BV hatte ich überlesen, natürlich gilt, was da drin steht.
Wir haben in unserer aber geregelt, dass wenn AG und BR sich einig sind muss nicht ausgeschrieben werden.
Erstellt am 25.07.2023 um 10:18 Uhr von ganther
wenn AG und BR sich einig sind, dann können sie über die BV hinweggehen und die Kollegin nach Elternzeit direkt dahin setzen. Was spricht denn dagegen?
Erstellt am 25.07.2023 um 10:57 Uhr von Tom2023
Vielen Dank für eure konstruktiven Beiträge. Ich denke wir haben dann alles Nötige für die Entscheidungsfindung.