Hallo,

in unserem Betrieb ist eine Stelle frei geworden. Als BR stehen wir nun vor der Frage, ob die Stelle gemäß der Betriebsvereinbarung erst intern und dann ggf. extern ausgeschrieben werden muss.
Gleichzeitig kehrt zeitnah eine Person aus der Elternzeit zurück. Die ehemaligen Stellenanteile dieser Person sind vergeben. Somit wäre mit der Rückkehr eine Versetzung wahrscheinlich.
Sowohl der AG als auch die betroffene Person wünschen sich, dass die rückkehrende Person auf die offene Stelle gesetzt werden kann.

Wir sind uns unsicher, ob wir auf eine interne Stellenausschreibung bestehen müssen, da dies der offizielle Weg ist und allen potenziell interessierten Kolleg:innen die Möglichkeit der Bewerbung so eröffnet wird. Oder ob wir der direkten Besetzung mit der Rückkehrerin zustimmen können. Bei internen Versetzungen müssen die Stellenanteiel auch nicht vorerst intern ausgeschrieben werden, oder?

Da wir keine eindeutige Anwtort finden, suchen wir auf diesem Wege nach eurer Unterstützung. Vielen Dank im Vorfeld.