In Elternzeit Stelle unbefristet besetzt
Hallo,
Ich bin seit 2 Jahren als Führungskraft einer Abteilung angestellt, auch so im Arbeitsvertrag festgesetzt. Unternehmen hat ca. 400 Mitarbeiter. Nun bin ich im Beschäftigungsverbot und bald in Elternzeit für 1 Jahr. Nun habe ich gesehen, dass meine Stelle unbefristet ausgeschrieben wurde. Ich weiß, dass ich kein Anrecht auf genau diese Position habe, aber eine Vergleichbare, sprich Stunden, Entgelt, Führungsverantwortung. Ich weiß, dass in einem Jahr kein anderer Abteilungsleiter gehen wird. Was ist nun, wenn mir mein AG ergo keine vergleichbare Stelle anbieten kann? Ihm bleibt ja dann immernoch die Möglichkeit der Änderungskündigung nach der Elternzeit, um mich auf eine geringer vergütete Position zu setzen. Wenn ich diese ablehne, werde ich ja automatisch gekündigt. Also sind Frauen in Elternzeit ja doch benachteiligt und können ganz simpel gekickt werden über den oben genannten Weg. Und das Recht auf Widereinstellung auf eine vergleichbare Position kann ganz leicht ausgehebelt werden. Oder sehe ich das falsch?
Community-Antworten (6)
02.02.2021 um 15:31 Uhr
Hier ist u.a. der BR gefragt. Er dürfte der unbefristeten Einstellung nicht zustimmen, wenn der AG keine Garantie gibt dich weiterzubeschäftigen. Unser AG schreibt in die Anhörung immer rein, dass es eine Elternzeitvertretung ist. Wenn nicht, dann schreibt er, dass gegen die Rückkehr aus der Elternzeit nichts dagegen spricht. Ich würde mal den BR ansprechen. Zumal, wenn du eine Änderungskündigung erhälst, so kannst du ja Kündigungschutzklage dagegen einreichen. Dann ist der AG in der Pflicht nachzuweisen, dass er dir die Stelle freigehalten hat (indem er diese nur befristet ausgeschrieben hat). Hat er diese nicht, dann wird im das Gericht schon sagen was falsch gelaufen ist. Unsere Mütter und auch Väter sind bisher alle aus der Elternzeit zurückgekehrt, zu ca. 90% auch auf die vorherige Stelle und der AG hat sogar Arbeitszeitänderungen (fast) immer zugestimmt. Mein AG ist nicht beste, aber in diesem Fall macht er (fast) alles möglich.
02.02.2021 um 15:32 Uhr
schau mal hier:
aber das gilt ja eher für den BR.
02.02.2021 um 17:48 Uhr
@celestro
Danke, das ist ein sehr guter Tipp!
02.02.2021 um 18:23 Uhr
Der Stelle wurde leider zugestimmt. Für eine Führungskraft eine befristete Vertretung zu finden, ist recht kompliziert. Nun muss ich mich wohl leider überraschen lassen, wie es mit mir dann weitergeht. Danke für die Hilfe.
02.02.2021 um 20:28 Uhr
Leider ist es so. Elternzeit ist meist Karriereende. Trotz Benachteiligungsverbot im Gesetz. Das es aber zur Kündigung kommt, dürfte eher selten der Fall sein. Der AG wird eine "vergleichbare" Stelle anbieten. Und selbst wenn er an Änderungskündigung denkt, bedeutet das nicht das Ende. In der Regel nimmt man sie unter Vorbehalt der rechtlichen Prüfung an. Der Vorteil: Die Klage erfolgt während man beschäftigt bleibt.
02.02.2021 um 23:35 Uhr
Naja, ich kenne AG, die haben in solchen Situationen tatsächlich nur als Elternzeit Vertretung ausgeschrieben. Aber ja, oft ist man als Mutter dann der Depp. Obwohl ich sogar eine Vertretung habe, die mich in der Zeit theoretisch vertreten könnte.
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