Hallo, ich bin relativ neu im BR und meine Schulungen stehen noch aus - sind aber geplant. Daher schon mal sry im Voraus, falls es sich um Pflicht-Wissen handelt-

Folgende Situation:

Wegen Stromausfall (Unwetter) wurden einige Mitarbeiter am Vortag darüber informiert, dass Sie aufgrund von Systemausfällen am Folgetag bis auf Abruf nicht auf der Arbeit erscheinen müssen. Hintergrund war der, dass die IT nicht sicher war, ob sie die Systeme am Folgetag wieder zum Laufen bekommen und die GF den Mitarbeitern die Fahrtwege ersparen wollte.

Am Folgetag um 10:30 liefen die Systeme und auch die Büromitarbeiter, welche zu Hause auf Abruf waren, wurden informiert und aufgefordert in den Betrieb zu kommen.

Die Arbeitszeitdifferenz zwischen der gearbeiteten Zeit bis 8h wurden bei denjenigen, die erschienen sind, nachgebucht.

Jetzt sind allerdings einige Mitarbeiter von sich aus, trotz Aufforderung, zuhause geblieben und haben auch nicht via Homeoffice gearbeitet.

Diese wollen nun auch ihre Stunden gutgeschrieben bekommen, zumindest die Zeit bis 10:30. Die Forderung stößt nun bei den anderen, welche erschienen sind, natürlich böse auf, da hier die Meinung herrscht, das arbeitsrechtliche Konsequenzen gezogen werden müssen, da man "nicht einfach NICHT" erscheinen kann.
Eine prekäre Situation, die das Betriebsklima schlecht beeinflusst. Die Beschwerden beim BR nehmen kein Ende. Eine Sitzung mit der GF ist bereits einberufen. Grundsätzlich wird die Zeit auf Abruf gutgeschrieben.

Nur, wie geht man mit den Mitarbeitern um, welche nicht erschienen? Eine vertragliche Regelung zu „Abrufzeiten“ gibt es nicht.

Lg

Blue