Wegen Stromausfall kann bis auf Abruf nicht gearbeitet werden - Arbeitszeiten
Hallo, ich bin relativ neu im BR und meine Schulungen stehen noch aus - sind aber geplant. Daher schon mal sry im Voraus, falls es sich um Pflicht-Wissen handelt-
Folgende Situation:
Wegen Stromausfall (Unwetter) wurden einige Mitarbeiter am Vortag darüber informiert, dass Sie aufgrund von Systemausfällen am Folgetag bis auf Abruf nicht auf der Arbeit erscheinen müssen. Hintergrund war der, dass die IT nicht sicher war, ob sie die Systeme am Folgetag wieder zum Laufen bekommen und die GF den Mitarbeitern die Fahrtwege ersparen wollte.
Am Folgetag um 10:30 liefen die Systeme und auch die Büromitarbeiter, welche zu Hause auf Abruf waren, wurden informiert und aufgefordert in den Betrieb zu kommen.
Die Arbeitszeitdifferenz zwischen der gearbeiteten Zeit bis 8h wurden bei denjenigen, die erschienen sind, nachgebucht.
Jetzt sind allerdings einige Mitarbeiter von sich aus, trotz Aufforderung, zuhause geblieben und haben auch nicht via Homeoffice gearbeitet.
Diese wollen nun auch ihre Stunden gutgeschrieben bekommen, zumindest die Zeit bis 10:30. Die Forderung stößt nun bei den anderen, welche erschienen sind, natürlich böse auf, da hier die Meinung herrscht, das arbeitsrechtliche Konsequenzen gezogen werden müssen, da man "nicht einfach NICHT" erscheinen kann. Eine prekäre Situation, die das Betriebsklima schlecht beeinflusst. Die Beschwerden beim BR nehmen kein Ende. Eine Sitzung mit der GF ist bereits einberufen. Grundsätzlich wird die Zeit auf Abruf gutgeschrieben.
Nur, wie geht man mit den Mitarbeitern um, welche nicht erschienen? Eine vertragliche Regelung zu „Abrufzeiten“ gibt es nicht.
Lg
Blue
Community-Antworten (4)
17.07.2023 um 13:25 Uhr
In § 326 Absatz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs ist der Grundsatz festgehalten: "Ohne Leistung, sprich Arbeit, kein Geld". Bei Stromausfall gilt dies aber nicht, außer bei selbstverschuldetem im Homeoffice. Ich würde das so verstehen: Beginn Arbeitszeit bis der Strom wieder funktionierte, zahlt der AG. Diejenigen die nach dem Stromausfall zur Arbeit gekommen sind bekommen also ihre 8 Stunden bezahlt wie an jedem anderen Arbeitstag auch. Diejenigen die nicht wieder gekommen sind, bekommen nur die Zeit des Stromausfalls gutgeschrieben. Der Rest wäre für mich unentschuldigtes Fehlen samt ihrer Konsequenzen, z.B. Abmahnung. Der AG sagte ja, bis auf Abruf sollt ihr zu Hause bleiben.
Wie gesagt, meine Auslegung des Gesetzes. Vielleicht sollte man da mal eine RA fragen.
17.07.2023 um 13:43 Uhr
Da bin ich völlig bei Kehler!!
17.07.2023 um 14:02 Uhr
Ich kann den Unmut der gewissenhaften Beschäftigten durchaus verstehen.
Ich sehe das so:
bis 10:30 Uhr: Annahmeverzug nach §615 BGB und volle Vergütungspflicht für alle.
ab 10:30 Uhr: Eventuelle Konsequenzen wegen unerlaubter Fehlzeiten.
Die Spielregeln waren ja bekannt, alle waren auf Abruf. Wie die Konsequenzen nun ausgestaltet werden sollten, sehe ich individuell. Was steht im AV, gibt es eine BV zur flexiblen Arbeitszeit, regelt ein TV gewisse Dinge etc.
Denkbar wäre m.E. eine Verrechnung mit dem Zeitkonto, Gehaltsabzug bis hin zu einer Abmahnung. Aber wie gesagt, das hängt von Euren individuellen Regelungen ab.
18.07.2023 um 15:59 Uhr
Die, die am Arbeitsplatz erschienen sind, müssen für die geplante Schicht bezahlt werden - ist ja auch passiert.
Beim Rest hängt ganz viel daran, wie die Arbeit von daheim bei euch organisiert ist. Gibt es eventuell eine Betriebsvereinbarung?
Bei uns heisst das mobiles Arbeiten und das Betriebsrisiko liegt beim Arbeitnehmer. Kann er von daheim nicht arbeiten hat er ins Büro zu kommen oder Minusstunden zu machen.
Ich sehe hier keine Grundlage für eine Vergütung, da ja nichtmal versucht wurde die Arbeitsleistung anzubieten.
Das alles klingt nach einer Regelungslücke. Ist so noch nicht vorgekommen und jetzt liegt das Kind im Brunnen. Als Betriebsrat seid ihr nicht die Betriebspolizei also habt ihr auch kein Mandat zu sanktionieren.
In einem 4-Augen-Gespräch mit dem AG würde ich vorschlagen, dass das richtige Vorgehen nochmal allen erklärt wird und die nicht erschienenen Mitarbeiter deutlich ermahnt werden. Das glättet eventuell die Wogen und hat keine verbindlichen Konsequenzen für eure Kolleginnen und Kollegen.
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