Hallo zusammen!
Abteilung A,wegen schlechte Auftragslage,hat durschnitlich -(minus) 40 Stunden
Abteilung B,(hochkomplexe Maschinen - Mitarbeiter-inen aus der Abteilungs A können die Maschinen nicht bedienen) hat +140
Stunden auf dem Gleitzeitkonto . Mitte Februar sollte Kurzarbeit eingeführt werden.
Laut BV über Kurzarbeit, an Wochentagen,an denen wegen Kurzarbeit nicht gearbeitet wird,ist eine Gewährung von Gleitzeit nicht
möglich.
Frage:
Ist so etwas erlaubt? Wird dann Gleitzeitkonto einfach auf Eis gelegt.
Gruß
tik-tak