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Smartphone im Arbeitsleben oder wie und warum ist das möglich?

AK
Annika K.
Feb 2025 bearbeitet

Ständig schleppen Kollegen/innen Smartphone mit zur Arbeit. Dass damit nicht nur private Gespräche geführt werden, sollte auch klar sein. So der heutige Alltag.

Im folgenden Fall, AN arbeitet in einem Unternehmen, in der jeder Mitarbeiter/in ein Smartphone mitbringt zur Arbeit, ob nun dringend benötigt oder nicht. Dort wird von fast allem eine Aufnahme gemacht, das überhaupt nicht nötig ist, es herrscht ein extremes Mobbing, in diesem Unternehmen wechselten Einsätze und auch mal Kollegen/innen. Bereits dort kam der AN damit in Berührung, dass Personen mit denen der AN vorher nie zusammen gearbeitet hat, schon mit dem Mobbing vertraut waren und dementsprechend mitgemacht haben (gesehen haben die sich vorher nie!)

Von den Vorgesetzten gab es keine Hilfe, sonder auch nur entsprechendes Mobbing.

Dann hat der AN die Stelle gewechselt, hat nur ganz kurz in einem anderen Unternehmen gearbeitet, in der die Verhaltensweisen auch alles andere als gute Zusammenarbeit war, hat dann auch auch kostengründen den Arbeitplatz wieder aufgegeben.

Nach einiger Zeit begann der AN dann in einem neuem Unternehmen, in der der AN von durch die dortigen Kollegen/innen genau das selbe Mobbing erleben musste, was schon im Unternehmen Nr. 1 statt fand, nicht nur von Kollegen/innen sondern auch durch Kunden (völlig Unbekannte), da offensichtlich etwas aus dem Unternehmen Nr. 1 "in Umlauf gebracht worden ist", aber nicht durch den AN. Auch in diesem Unternehmen Nr. 3 wenn der AN etwas gesagt hat, kommen Kunden oder selbst Nachbarn um auf das gesprochene mit Kollegen/innen "zu antworten" oder herabzuwürdigen. Auch in Unternehmen 2 hat sich davon etwas wiedergefunden, und im Unternehmen 3 stehen Kunden (auch völlig Fremde) und wissen, was der AN irgendwo gesprochen hat.

Unternehmen 1 war in einer anderen Stadt (was nicht bedeutet, dass in diesem Unternehmen niemand anderes aus der Wohnhaften Stadt kommt, selbst in der Nachbarschaft, denn auch in dieser geht das Mobbing weiter.

Dieser AN, hat auch sonst keine weiteren Kontakte, die das ausgelöst haben könnten. Besitzt auch kein Smartphone, keine Hompage, keine Bilder im Internet gestellt.

Nun, wie sieht es da aus? Wie steht es zum GG? Und was kann dagegen gemacht werden, wenn kein eigentlicher Ansprechpartner dagegen etwas macht?

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Community-Antworten (15)

C
celestro

16.07.2023 um 15:13 Uhr

Ein AN darf von einem anderen AN nicht einfach Aufnahmen machen. Völlig egal, ob wir hier über Ton- oder Videoaufnahmen reden.

Es käme also eine Meldung an den Datenschutzbeauftragten in Frage ... oder man geht zu einem Anwalt.

G
ganther

16.07.2023 um 20:09 Uhr

einfach so Foto machen ist nicht zulässig. Hat celestro schon geschrieben.

Aber ansonsten kann ich deinen vielen Worte nahezu nichts entnehmen, außer das es Mobbing gibt. Was das nun aber ganz KONKRET mit dem Handy zu tun hat, kann ich nicht nachvollziehen.... sorry

AK
Annika K.

16.07.2023 um 20:45 Uhr

Es findet offensichtlich etwas statt, das irgendwie mit widerrechtliche Aufnahmen zu tun haben muss, denn sonst würden Fremde Personen nicht den AN erkennen können oder wie der im Arbeitsleben spricht und völlig Fremde Personen wissen davon, gehen dann an ihm vorbei und imitieren ihn nach. Da ich mich überhaupt nicht mit diesen technischen Dingen auskenne, gehe ich davon aus, dass dieses alles über eine widerrechtliche Aufnahme, bzw irgendwie über technische Hilfsmittel funktioniert, deshalb die Frage "wie". Das ganze geht offensichtlich so weit, dass es sich selbst im Wohnbereich genauso gemacht wird und dieses Mobbing dort weiter statt findet, und auch im neuem Unternehmen in dem gearbeitet wird, von Beginn an auch hingefunden hat. Also wie kann es dazu kommen?

Dann die Frage, was man dagegen machen kann, denn jedes gesprochene Wort wird sozusagen weitergegeben und findet sich im neuen Unternehmen und bei völlig Fremden Personen wieder und das in einem großen Ausmaße.

Das eine wurde und wird also im Arbeitsbereich getätigt und findet sich dann selbst in der Wohnumgebung wieder.

AK
Annika K.

16.07.2023 um 20:49 Uhr

"Es käme also eine Meldung an den Datenschutzbeauftragten in Frage ... oder man geht zu einem Anwalt. "

Welcher Datenschutzbeauftragter wäre dafür zuständig?

Da es keine konkreten Beweise gibt, außer das Verhalten dieser Personen, wie ratsam ist denn das dazu ziehen des Datenschutzbeauftragten? Läuft es dann nicht ins leere?

AK
Annika K.

16.07.2023 um 21:19 Uhr

Und noch eine Frage: Wieviel darf überhaupt aus dem Arbeitsbereich nach Aussen getragen werden? Dass es eine Schweigepflicht ggü. dem AG gibt ist bekannt, aber wie sieht es mit Schweigepflicht ggü Kollegen/innen aus? Und betrifft es dann auch gesprochenes, oder wie jemand arbeitet?

J
jutti1965

17.07.2023 um 08:54 Uhr

Ich denke, das wird nicht über den AG regelbar sein, sondern eine Zivilrechtliche Sache, der AN müsste herausfinden wer das verbreitet und ihn wegen übler nachrede anzeigen.

NB
nicht brauchen

17.07.2023 um 10:12 Uhr

Wenn ich das so lese so kommt mir aber der Verdacht, dass die Personen eigentlich nichts voneinader wissen und die Person (die gemobbt wird) es durch ihr Verhalten provoziert und sich verfolgt fühlt und sich in einen Wahn reinsteigert.

R
RudiRadeberger

17.07.2023 um 12:13 Uhr

"Wenn ich das so lese so kommt mir aber der Verdacht, dass die Personen eigentlich nichts voneinader wissen und die Person (die gemobbt wird) es durch ihr Verhalten provoziert und sich verfolgt fühlt und sich in einen Wahn reinsteigert."

Hmm, diesen Eindruck bekomme ich auch. Vergleichbar mit dem einen Autofahrer auf der Autobahn, dem hunderte Geisterfahrer entgegenkommen...

AK
Annika K.

18.07.2023 um 12:07 Uhr

Nur weil ihr das so habt, bedeutet es nicht, dass es nicht statt findet. Um eine Diagnose wurde nicht gebeten.

"Ich denke, das wird nicht über den AG regelbar sein, sondern eine Zivilrechtliche Sache, der AN müsste herausfinden wer das verbreitet und ihn wegen übler nachrede anzeigen."

Also müsste wer genau rausfinden, wer alles zu dieser Gruppe gehört, die sich da zusammen getan haben um so zu stalken, belästigen oder wie man das ganze denn nennen soll. Der Ausgang ist ja offensichtlich ein Vorgang dessen Urheber nicht bekannt ist.

"...es durch ihr Verhalten provoziert"

Wer sich von vor sich hin arbeitenden und freundlicher aber kaum sprechender Person gestört fühlt und meint das wäre ein Grund für derartige Aktivitäten, hat da wohl eher einen Schaden, auch wenn das keine Krankheit ist.

Aber das ist auch nicht die Frage.

C
celestro

18.07.2023 um 15:01 Uhr

"Also müsste wer genau rausfinden, wer alles zu dieser Gruppe gehört, die sich da zusammen getan haben um so zu stalken, belästigen oder wie man das ganze denn nennen soll. Der Ausgang ist ja offensichtlich ein Vorgang dessen Urheber nicht bekannt ist."

Auch wenn man den Ausgang nicht kennt, kann man ja trotzdem tätig werden. Wer fotografiert / filmt, obwohl das Persönlichkeitsrecht dabei verletzt wird, kann Probleme bekommen. Ob er / sie der Ausgang ist oder nicht, spielt ja keine Rolle.

NB
nicht brauchen

19.07.2023 um 10:19 Uhr

Hmm ich vermute Annika fragt für einen Freund... Egal. Wer Ton- oder und Bildaufnahmen macht kann Probleme bekommen. Hier würde ich dann mal einen Köder werfen und schauen ob der denn ankommt. Dann könnte man eher die Person lokalisieren. Miteinander sprechen soll auch schon geholfen haben. Um die Daten festzuhalten kann man auch ein "Mobbing Tagebuch" schreiben in dem die Person die Sachen aufschreibt, die ihr auffallen.

Bleibe übrigens dabei, dass es eventuell eine Überreaktion sein könnte.

AK
Annika K.

30.08.2023 um 20:50 Uhr

"Bleibe übrigens dabei, dass es eventuell eine Überreaktion sein könnte."

Nein beileibe keine Kleinigkeit um die es dabei geht! Aber so richtig typisch, dass es runtergespielt oder mit einer Erkrankung "diganostiziert" wird.

Ob die kleine Luise auch so abgestempelt worden ist, weil schließlich muss es doch an der gelegen haben, weil die doch etwas schlechtes über die Figur der anderen gesagt hat....

Ohne Worte!

AK
Annika K.

16.02.2025 um 12:10 Uhr

Celestro hat als Einziges das Problem verstanden. Das ganze ging leider auch so weit, dass es durch Nachbarn ein Belauschen gab, was diese Betroffene Person in ihrer Wohnung spricht und das regelmäßig im Arbeitsleben sich wieder fand, obwohl die Person um die es geht, keinerlei private Kontakte pflegt, die technischen Hilfsmittel heute machen es eben möglich. Das ist im übrigen nicht nur Persönlichkeitsrechtsverletzung, sondern gegen das Deutsche GG. Und im Gegenteil, diese Person hat sich nichts zu schulden kommen lassen! Mich macht es stinkewütend, wenn so viel über Menschenrechte diskutiert wird, aber die heutige Arbeitswelt dann so ausgerichtet ist, das weil man es kann dank technischer Hilfsmittel, alles gemacht werden kann.

C
celestro

16.02.2025 um 14:49 Uhr

Ich weiß ehrlich gesagt nicht, wo groß über Menschenrechte diskutiert wird. Im Gegenteil ... diese sind mEn eher auf dem "Rückzug".

Was Mobbing / Stalking angeht, so muss man das letztlich vor Gericht beweisen. DAS ist mEn oftmals das Problem. Wobei man sich natürlich fragen muss: "wie kann man die Situation verbessern?" Nur gibt es da eben keine einfache / effektive Lösung. Denn die Unschuldsvermutung wollen wir alle hoffentlich nicht begraben.

X
XYZ68

17.02.2025 um 08:46 Uhr

Ich befürchte, dass es sich hier um ein individualrechtliches Problem handelt. Da ja auch geschrieben wird, dass es auch Beispiele aus der häuslichen Umgebung gibt, die weitergetragen werden. Hier wird man im Zweifel sich anwaltlich beraten lassen müssen. Ggf. kann man auch Anzeige gegen Unbekannt erstatten, da sollte man aber wenigstens irgendetwas außer Vermutungen in der Hand haben (z.B. die entsprechenden Aufnahmen, die man vermutet, Zeugenaussagen etc.).

Nur weil man ein Smartphone besitzt und es bei der Arbeit bei sich führt, heißt das ja nicht automatisch, dass man damit Aufnahmen irgendwelcher Art macht.

Auf jeden Fall ein Mobbing-Tagebuch führen und hier auch Zeugen benennen, die bei den Vorfällen dabei waren.

Ohne irgendeine Wertung und ohne irgendeinen Angriff an die betroffene Person: Bitte auch mal die Eigenwahrnehmung und die Fremdwahrnehmung überprüfen. Es gibt Menschen, die sich von einer einfachen, blöd formulierten Bemerkung angegriffen fühlen, obwohl dort weder ein böser Hintergedanke noch ein vorgefasstes Urteil dahintersteckt. Darum auch der Hinweis mit den Zeugen im Mobbingtagebuch.

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