Erstellt am 16.07.2023 um 13:13 Uhr von celestro
Ein AN darf von einem anderen AN nicht einfach Aufnahmen machen. Völlig egal, ob wir hier über Ton- oder Videoaufnahmen reden.
Es käme also eine Meldung an den Datenschutzbeauftragten in Frage ... oder man geht zu einem Anwalt.
Erstellt am 16.07.2023 um 18:09 Uhr von ganther
einfach so Foto machen ist nicht zulässig. Hat celestro schon geschrieben.
Aber ansonsten kann ich deinen vielen Worte nahezu nichts entnehmen, außer das es Mobbing gibt. Was das nun aber ganz KONKRET mit dem Handy zu tun hat, kann ich nicht nachvollziehen.... sorry
Erstellt am 16.07.2023 um 18:45 Uhr von Annika K.
Es findet offensichtlich etwas statt, das irgendwie mit widerrechtliche Aufnahmen zu tun haben muss, denn sonst würden Fremde Personen nicht den AN erkennen können oder wie der im Arbeitsleben spricht und völlig Fremde Personen wissen davon, gehen dann an ihm vorbei und imitieren ihn nach.
Da ich mich überhaupt nicht mit diesen technischen Dingen auskenne, gehe ich davon aus, dass dieses alles über eine widerrechtliche Aufnahme, bzw irgendwie über technische Hilfsmittel funktioniert, deshalb die Frage "wie". Das ganze geht offensichtlich so weit, dass es sich selbst im Wohnbereich genauso gemacht wird und dieses Mobbing dort weiter statt findet, und auch im neuem Unternehmen in dem gearbeitet wird, von Beginn an auch hingefunden hat. Also wie kann es dazu kommen?
Dann die Frage, was man dagegen machen kann, denn jedes gesprochene Wort wird sozusagen weitergegeben und findet sich im neuen Unternehmen und bei völlig Fremden Personen wieder und das in einem großen Ausmaße.
Das eine wurde und wird also im Arbeitsbereich getätigt und findet sich dann selbst in der Wohnumgebung wieder.
Erstellt am 16.07.2023 um 18:49 Uhr von Annika K.
"Es käme also eine Meldung an den Datenschutzbeauftragten in Frage ... oder man geht zu einem Anwalt. "
Welcher Datenschutzbeauftragter wäre dafür zuständig?
Da es keine konkreten Beweise gibt, außer das Verhalten dieser Personen, wie ratsam ist denn das dazu ziehen des Datenschutzbeauftragten? Läuft es dann nicht ins leere?
Erstellt am 16.07.2023 um 19:19 Uhr von Annika K.
Und noch eine Frage: Wieviel darf überhaupt aus dem Arbeitsbereich nach Aussen getragen werden? Dass es eine Schweigepflicht ggü. dem AG gibt ist bekannt, aber wie sieht es mit Schweigepflicht ggü Kollegen/innen aus? Und betrifft es dann auch gesprochenes, oder wie jemand arbeitet?
Erstellt am 17.07.2023 um 06:54 Uhr von jutti1965
Ich denke, das wird nicht über den AG regelbar sein, sondern eine Zivilrechtliche Sache, der AN müsste herausfinden wer das verbreitet und ihn wegen übler nachrede anzeigen.
Erstellt am 17.07.2023 um 08:12 Uhr von nicht brauchen
Wenn ich das so lese so kommt mir aber der Verdacht, dass die Personen eigentlich nichts voneinader wissen und die Person (die gemobbt wird) es durch ihr Verhalten provoziert und sich verfolgt fühlt und sich in einen Wahn reinsteigert.
Erstellt am 17.07.2023 um 10:13 Uhr von RudiRadeberger
"Wenn ich das so lese so kommt mir aber der Verdacht, dass die Personen eigentlich nichts voneinader wissen und die Person (die gemobbt wird) es durch ihr Verhalten provoziert und sich verfolgt fühlt und sich in einen Wahn reinsteigert."
Hmm, diesen Eindruck bekomme ich auch. Vergleichbar mit dem einen Autofahrer auf der Autobahn, dem hunderte Geisterfahrer entgegenkommen...
Erstellt am 18.07.2023 um 10:07 Uhr von Annika K.
Nur weil ihr das so habt, bedeutet es nicht, dass es nicht statt findet. Um eine Diagnose wurde nicht gebeten.
"Ich denke, das wird nicht über den AG regelbar sein, sondern eine Zivilrechtliche Sache, der AN müsste herausfinden wer das verbreitet und ihn wegen übler nachrede anzeigen."
Also müsste wer genau rausfinden, wer alles zu dieser Gruppe gehört, die sich da zusammen getan haben um so zu stalken, belästigen oder wie man das ganze denn nennen soll. Der Ausgang ist ja offensichtlich ein Vorgang dessen Urheber nicht bekannt ist.
"...es durch ihr Verhalten provoziert"
Wer sich von vor sich hin arbeitenden und freundlicher aber kaum sprechender Person gestört fühlt und meint das wäre ein Grund für derartige Aktivitäten, hat da wohl eher einen Schaden, auch wenn das keine Krankheit ist.
Aber das ist auch nicht die Frage.
Erstellt am 18.07.2023 um 13:01 Uhr von celestro
"Also müsste wer genau rausfinden, wer alles zu dieser Gruppe gehört, die sich da zusammen getan haben um so zu stalken, belästigen oder wie man das ganze denn nennen soll. Der Ausgang ist ja offensichtlich ein Vorgang dessen Urheber nicht bekannt ist."
Auch wenn man den Ausgang nicht kennt, kann man ja trotzdem tätig werden. Wer fotografiert / filmt, obwohl das Persönlichkeitsrecht dabei verletzt wird, kann Probleme bekommen. Ob er / sie der Ausgang ist oder nicht, spielt ja keine Rolle.
Erstellt am 19.07.2023 um 08:19 Uhr von nicht brauchen
Hmm ich vermute Annika fragt für einen Freund...
Egal. Wer Ton- oder und Bildaufnahmen macht kann Probleme bekommen. Hier würde ich dann mal einen Köder werfen und schauen ob der denn ankommt. Dann könnte man eher die Person lokalisieren. Miteinander sprechen soll auch schon geholfen haben.
Um die Daten festzuhalten kann man auch ein "Mobbing Tagebuch" schreiben in dem die Person die Sachen aufschreibt, die ihr auffallen.
Bleibe übrigens dabei, dass es eventuell eine Überreaktion sein könnte.
Erstellt am 30.08.2023 um 18:50 Uhr von Annika K.
"Bleibe übrigens dabei, dass es eventuell eine Überreaktion sein könnte."
Nein beileibe keine Kleinigkeit um die es dabei geht! Aber so richtig typisch, dass es runtergespielt oder mit einer Erkrankung "diganostiziert" wird.
Ob die kleine Luise auch so abgestempelt worden ist, weil schließlich muss es doch an der gelegen haben, weil die doch etwas schlechtes über die Figur der anderen gesagt hat....
Ohne Worte!