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warum das vereinfachte Wahlverfahren beantrag werden sollte

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KlausHolascheck
Nov 2016 bearbeitet

Wir sind ein Betrieb mit 56 Mitarbeiter wo das normale Wahlverfahren angewendet werden sollte

Wer kann mir sagen warum das vereinfachte Wahlverfahren beantrag werden sollte und wo die großen Unterschiede zwischen den Verfahren sind gibt es da den Vorteile ???

Wie ich gelesen habe muss es auch beim vereinfachte Wahlverfahren auch eine Wahlveranstaltung geben ist das korrekt beim normalen ist das nicht ????

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Community-Antworten (2)

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kasamera

05.02.2010 um 03:17 Uhr

BetrVg § 14a Vereinfachtes Wahlverfahren für Kleinbetriebe (1) In Betrieben mit in der Regel fünf bis fünfzig wahlberechtigten Arbeitnehmern wird der Betriebsrat in einem zweistufigen Verfahren gewählt. Auf einer ersten Wahlversammlung wird der Wahlvorstand nach § 17a Nr. 3 gewählt. Auf einer zweiten Wahlversammlung wird der Betriebsrat in geheimer und unmittelbarer Wahl gewählt. Diese Wahlversammlung findet eine Woche nach der Wahlversammlung zur Wahl des Wahlvorstands statt. (2) Wahlvorschläge können bis zum Ende der Wahlversammlung zur Wahl des Wahlvorstands nach § 17a Nr. 3 gemacht werden; für Wahlvorschläge der Arbeitnehmer gilt § 14 Abs. 4 mit der Maßgabe, dass für Wahlvorschläge, die erst auf dieser Wahlversammlung gemacht werden, keine Schriftform erforderlich ist. (3) Ist der Wahlvorstand in Betrieben mit in der Regel fünf bis fünfzig wahlberechtigten Arbeitnehmern nach § 17a Nr. 1 in Verbindung mit § 16 vom Betriebsrat, Gesamtbetriebsrat oder Konzernbetriebsrat oder nach § 17a Nr. 4 vom Arbeitsgericht bestellt, wird der Betriebsrat abweichend von Absatz 1 Satz 1 und 2 auf nur einer Wahlversammlung in geheimer und unmittelbarer Wahl gewählt. Wahlvorschläge können bis eine Woche vor der Wahlversammlung zur Wahl des Betriebsrats gemacht werden; § 14 Abs. 4 gilt unverändert. (4) Wahlberechtigten Arbeitnehmern, die an der Wahlversammlung zur Wahl des Betriebsrats nicht teilnehmen können, ist Gelegenheit zur schriftlichen Stimmabgabe zu geben. (5) In Betrieben mit in der Regel 51 bis 100 wahlberechtigten Arbeitnehmern können der Wahlvorstand und der Arbeitgeber die Anwendung des vereinfachten Wahlverfahrens vereinbaren. ich hoffe,dass damit die frage beantwortet ist. es geht einfach schneller. aber achtung wichtig!!!! bevor ihr mit eurem arbeitgeber sprecht wählt einen Wahlvorstand!!!!!!!

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Peanuts

05.02.2010 um 06:52 Uhr

Handelt es sich um die erste BR-Wahl?

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