Sucht man über das Netz nach "stattfinden von Betriebsratwahlen", werden feste Wahljahre genannnt (z.B. 2006, 2010, 2014). Im Betriebsverfassungsgesetz wird jedoch kein Jahr genannt, sondern festgelegt, dass alle vier Jahre eine erneute Wahl stattfinden muss.

Von wem werden, wurden die Wahljahre festgelegt und seit wann gibt es diese Festlegung? Ist das eine Empfehlung oder tatsächlich richterlich festgesetztes Gesetz, dass in diesen Jahren die Wahl stattfinden muss?

Als das Gesetz erlassen wurde, gab es ja scheinbar noch keine festen Wahljahre, da im §13 BetrVG kein Ausgangsjahr genannt oder auf ein anderes Gesetz verwiesen wurde.