Erstellt am 28.01.2009 um 09:44 Uhr von uhu
ja, warum....
die Wahlen der Gremien zur betrieblichen Mitbestimmung erfolgen immer im Jahr nach der Bundestagswahl...
weitere Nachhilfe ist erwünscht
Erstellt am 28.01.2009 um 09:54 Uhr von Mona-Lisa
@Plaff,
dann hast du das BetrVG einfach zu wenig durchforstet! :-))
BetrVG § 125 (4) 9, Erstmalige Wahlen nach diesem Gesetz
(DKK oder auch andere Kommentierungen lesen)
Erstellt am 28.01.2009 um 10:23 Uhr von Kölner
@all
Eins vorweg: Das BetrVG ist eng mit dem Karneval verbunden!
Wenn man sich die Geschichte des Betriebsverfassungsrechtes anschaut, wird man unschwer feststellen (z.B. Einleitung DKK, 11. Aufl.), dass die Gesetzgeber erst nach Jahrzehnten zu einem 4jährigen Wahlrhytmus gewechselt sind.
Kurz nach dem Krieg war alles wüst und wirr: Die Alliierten und die Bundesländer hatten keine einheitlichen Regelungen und Ideen zur Wahl von Arbeitnehmerinteressenvertreter.
Schließlich hat man sich mit einer zweijährigen Legislaturperiode eines BR bundesweit vereinbart (per VÖ 11.11.52, also Karnevalsbeginn in Köln), dann ist man Ende 1964 der Meinung gewesen, dass 3 Jahre Amtszeit besser sind. 1974 (nach Lesung im Bundestag am Vorabend des Karnevalsbeginns, 10.11.72) ist man dann auf den heute bekannten 4-Jahres-Rhytmus gekommen.
Voila - und so wählen wir seit 1974, wenn nicht ein weiterer schlauer Kopf andere Ideen im BR-Volke durchsetzen kann, alle 4 Jahre einen neuen BR.
Erstellt am 28.01.2009 um 10:38 Uhr von DocPille
@all
Da muss ich leider widersprechen,seit 1990 wird der BR alle 4 Jahre gewählt,davor hatten wir den 3 Jahres Takt.
Gruss
Erstellt am 28.01.2009 um 10:40 Uhr von Mona-Lisa
@DocPille!
Du bist mir zuvorgekommen!
Erstellt am 28.01.2009 um 10:42 Uhr von DocPille
Erstellt am 28.01.2009 um 10:44 Uhr von Kölner
@ML, DocPille
Uuups.
Das ist natürlich richtig. Meiner einer hat nicht richtig gelesen.
Erstellt am 28.01.2009 um 10:54 Uhr von Immie
@Kölner
"Das BetrVG ist eng mit dem Karneval verbunden!"
Das erklärt so einiges:-)
Das Betriebsrätegesetz wurde am 4. Februar 1920 erlassen.
Dann war das bestimmt ein Aschermittwoch:-)
Erstellt am 28.01.2009 um 10:56 Uhr von Plaff
@all
Alles klar, dann gehe ich davon aus, dass rein geschichtlich vom Jahr 1990 als Startpunkt für den 4 Jahresrythmus auszugehen ist.
Hätte man aber auch im §125(1) BetrVG dazuschreiben können! :-)
Erstellt am 28.01.2009 um 12:40 Uhr von w-j-l
plaff,
bist Du BR? Dann solltest Du doch eigentlich einen Kommentar haben, und dies darin unschwer finden können. Soooo lang ist die Kommentierung zum 125 nicht.
Erstellt am 28.01.2009 um 13:38 Uhr von Plaff
Einen Kommentar habe ich leider nicht, aber werde mir einen Zulegen... danke für den Hinweis und danke für die Antworten!!!
Erstellt am 28.01.2009 um 14:20 Uhr von uhu
besten Dank, kann man alt werden wie ein Uhu und lernt immer noch was dazu;
@ML
liest du immer alle Bücher bis zum Ende??? gähn...
Erstellt am 28.01.2009 um 14:49 Uhr von packer
@ kölner
daß der Betriebsrat eigentlich ein stattlich verordneter Vierjahressrhythmusverein zur Integration der Begriffe 'Karneval' und 'Umwelt' in die Frau ist, war mir ja schon lange klar :)
kAssel fullewasser fullewasser fullewasser!
ach ja, weils so schön ist:
http://www.jennyoepke.de/loriot/pussi/szene16.htm