Minusstunden aufgedrückt
Hallo liebe Kolleginnen und Kollegen. Unser BR hat Verhandlungen mit dem AG geführt. Das Thema war allgemeine Lohnerhöhungen (wir sind leider nicht tarifgebunden weshalb der BR es ja wenigstens versuchen kann, natürlich keine BV zum Thema!) Nun will der AG „großzügiger weise“ die Löhne (unter 3%) anheben, sowie im nächsten Jahr um weitere (unter 2%) wenn die Belegschaft dafür dem AG 40 Stunden schenkt bzw diese einfach im Arbeitszeitkonto als Minusstunden gebucht werden, so wurde es auf der Betriebsversammlung verkündet, zur Erhaltung der Arbeitsplätze. Ein schlechter Scherz. Hat der BR hier nicht seine Kompetenzen überschritten bzw ist so etwas nicht durch das Individualrecht zu klären, also mit jedem einzeln, anstelle des Kollektivrechts, und wenn ja, welche Folgen hätten die Kolleginnen und Kollegen zu erwarten wenn sie sich weigern für dieses „Geschenk“ zu unterschreiben bzw was können sie tun wenn die Stunden einfach ungefragt verbucht würden? Danke für Eure Bemühungen
Community-Antworten (7)
03.01.2017 um 19:05 Uhr
Also Stunden abziehen kann der BR natürlich nicht!
Wenn ihr es für richtig haltet, könnt ihr natürlich vereinbaren dass diejenigen Mitarbeiter eine Lohnerhöhung erhalten, die vertraglich der Reduktion zustimmen. Das müsst ihr wissen...
Aber man sollte auch mal rechnen: Bei einer Lohnerhöhung von 2 % wird alle 50 Stunden der Wert einer Arbeitsstunde erreicht. nach 2000 Stunden wäre also der AN im Plus. Das entspricht somit etwa einem Jahr.
03.01.2017 um 19:26 Uhr
Wie viele Prozente es gibt und wie hoch die Wochenarbeitszeit ist, fällt unter den § 77.3 BetrVG und ist für den BR nicht verhandelbar.
Aber er hat ja auch keine BV abgeschlossen, wie du schreibst.
Vielleicht solltest du einen Fachanwalt konsultieren.
04.01.2017 um 13:43 Uhr
Die Prozente und die Stunden fallen nur dann unter den 77.3, wenn dieser auch gelebt werden kann. Bei OT hier einmal den Tunnelblick zu verlassen, könnte auch nicht schaden.
Bei OT fallen die Stunden auch nicht unter den 77.3, sondern liegen im Rahmen der EU-RICHTLINIE 2003/88/EG in der Höhe der Entscheidungsgewalt eines AG. Und wenn ein AG hier einen BR beteiligt, ist das auch Teil seines Entscheidungsspielraumes. Über den Ablauf der dann zu erfolgenden Verteilung müssen wir ja wohl nicht diskutieren.
Da die Prozente hier keinen Betrag, sondern nur einen Rahmen abstecken, unterliegen sie auch nicht dem 77.3, sondern bewegen sich im Rahmen des § 87 Abs. 1 Nr. 10 u. 11 BetrVG.
Dass ein BR nicht über individuelle Ansprüche von AN entscheiden kann, ist hoffentlich allen bekannt und nicht diskussionswürdig.
04.01.2017 um 14:37 Uhr
Zitat (Ernsthaft): "Die Prozente und die Stunden fallen nur dann unter den 77.3, wenn dieser auch gelebt werden kann."
Wann kann denn dieser Paragraph "gelebt werden"?
Zitat (Ernsthaft): "Bei OT fallen die Stunden auch nicht unter den 77.3, sondern liegen im Rahmen der EU-RICHTLINIE 2003/88/EG in der Höhe der Entscheidungsgewalt eines AG."
Interessant! Die Vereinbarungen im Arbeitsvertrag sind nicht mehr verbindlich?
04.01.2017 um 19:21 Uhr
Ich finde, eine solche "Vereinbarung" ist eine sehr gute Werbung für eine Gewerkschaft. Die können solche Verhandlungen nämlich besser, jedenfalls wenn sich die Belegschaft halbwegs einig ist. BRAlexS, vielleicht redetst Du mal mit der Gewerkschaft und machst Werbung für eine Mitgliedschaft?
10.01.2017 um 09:16 Uhr
Wir hatten im Krisenjahr 2009 eine ähnliche Situation. Wichtig: Es liegt bei uns keine Tarifbindung vor. Der AG kam zum BR und meinte, wer so viel Kurzarbeit macht, hat schon genug frei und braucht nicht mehr so viel Urlaub. 10 Tage Urlaub oder 20 % Personalabbau! Der Betriebsrat konnte dann mit dem AG 5 Tage Urlaub \\\"verhandeln\\\", dafür kein Personalabbau und im Folgejahr 2% Entgelterhöhung. Diese Vereinbarung war aber nicht Inhalt einer BV, sondern jeder Mitarbeiter hat individuell seine 5 Urlaubstage abgetreten oder nicht. Die Mehrheit hat es gemacht und im Folgejahr die dauerhafte 2%ige Entgelterhöhung erhalten. Die Kollegen, die ihren Urlaub nicht abgetreten haben, bekamen die Entgelterhöhung ein weiteres Jahr später. Die haben die 5 Tage in der Form \\\"bezahlt\\\", dass sie ein Jahr lang 2% weniger verdient haben als ihre Kollegen. In allen anhängigen Arbeitsgerichtsprozessen bekam der AG in der Sache Recht. Es wurde nämlich niemand benachteiligt. Für uns war es eine Rechensache, einmal 5 Tage Urlaub, dafür dauerhaft 2% mehr Geld. In nicht tarifgebundenen Betrieben kann man halt sowas machen. Trotzdem hatten wir Gewerkschafter keinen Zulauf.
10.01.2017 um 15:26 Uhr
Kommissar,
Kurzarbeit hängt ja häufig damit zusammen, dass zu wenig Arbeit vorhanden ist. Wieso strebt der Arbeitgeber dann eine Vereinbarung an nach der die AN 5 Tage mehr arbeiten?
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