Erstellt am 09.12.2014 um 11:15 Uhr von Kölner
Wenn es eine entsprechende Regelung (AZ-Konto etc.) gibt, sowieso.
Wenn es keine gibt, vermutlich auch wenn man sich nicht streiten will.
Und wenn es keinen BR gibt, dann sogar ganz sicher.
Wenn der AN vor 2 Jahren für die Minusstunden nichts kann, dann ist es seinerzeit versäumt worden auf die entsprechenden Regelungen (z.B. Annahmeverzug) zu verweisen. Da diese Minusstunden offenbar noch mit durch die Gegend geschleppt werden, ist dem wohl nicht so.
Erstellt am 09.12.2014 um 13:43 Uhr von Nanunana
Frage ist: Kann der Arbeitgeber dann trotzdem noch die kompletten Zeiten einfordern?
War kurz zwiegespalten, aber glaube als besten Rat, dass diese Kollegen sich dringend mal vom Rechtsanwalt oder der Gewerkschaft beraten lassen sollten.
Tatsächlich hat der AG das Recht die Minusstunden ( also Stunden die durch Arbeitsvertrag ´gekauft´wurden, aber nicht geleistet wurden) einzufordern. Bzw. im Dienstplan einzuplanen ohne zu fragen.
Aber das geht auch nicht unendlich lange und nicht unendlich Rückwirkend. Da bin ich mir ziemlich sicher!
Endet ein Arbeitsvertrag, verfallen die nichtgeleisteten Stunden, wenn der AG diese nicht im Zeitraum des geltenden Arbeitsvertrages, unter Einhaltung des ArbZtG eingefordert hat.
Andere Seite ist auch: Ich habe als AN ein Anrecht darauf meine Arbeitszeiten zu arbeiten und kann diese auch einfordern!
Sicherlich ist hier ein Spielraum für beide Seiten einzurichten.
Somit am Sichersten: Einrichtung eines Arbeitszeitkontos mit Ampelregelung. O.ä.