Regelungen zu BV Jahresprämie
Wir haben eine Entwurf des Arbeitgebers für eine BV zu Jahreserfolgsprämien vorliegen. Habt ihr vll eine solche BV? Auf was müssen wir achten? Wie sind bei euch Bemessungsgrundlagen, Kriterien, Höhe und Verteilung (Prämienberechtigte, anteilige Staffelung bei Teilzeitbeschäftigten, anteilige Staffelung nach Abwesenheit, z.B. Elternzeit, Langzeitkrank, etc) geregelt? Ich würde mich über Antworten freuen um so bissl ein Gefühl dafür zu bekommen was uns der AG da vorgelegt hat.
Vielen Dank und weihnachtliche Grüße
Community-Antworten (8)
20.12.2016 um 09:52 Uhr
Wir haben beu uns einen Prozentsatz an das tatsächlich erwirtschafte Jahresentgelt des Mitarbeiter geknüpft. Damit sind Fehlzeiten, Eintritte im Jahr usw. gut abgedeckt. Wenn der AG mitspielt kann man den Prozentsatz noch staffeln z.B. nach Jahresentgelt oder Tätigkeit.
Wichtig ist nur, dass man hier nicht überreizt, da dies eine freiwillige Leistung des AG ist. Daher ist auch die Höhe nicht in der Mitbestimmung sondern nur das Wie.
20.12.2016 um 09:55 Uhr
Was genau ist das tatsächlich erwirtschafte Jahresentgelt des Mitarbeiters und wie wird sowas ermittelt?
20.12.2016 um 10:03 Uhr
Wir nehmen die Gießkanne :-) so bekommt jeder das Selbe als Prämie (Unterschiede nur durch die verschiedenen Wochenarbeitszeiten). Gab bisher nur eine Beschwerde (von dem der eh schon mit am meisten verdient).
20.12.2016 um 11:45 Uhr
@ moreno und woran orientiert sich bei euch die Höhe? bzw. wie hoch ist die Prämie ca im vergleich zum Monatsentgelt? Gibts auch keine Abzüge für Fehlzeiten (Krankheit, Elternzeit, unbezahlt Urlaub)?
20.12.2016 um 11:54 Uhr
Nein bei uns gibt's keine Abzüge für Fehlzeiten bei uns ist es eine ganz einfache Rechnung wenn z.B eine Vollzeitkraft 1500 Euro bekommt dann bekommt die Halbtagskraft halt 750 Euro. Wir waren der Ansicht, dass es so die fairste Lösung ist und auch mal z.B. Pflegehilfskräfte die ja eh beim Lohn und beim 13. das Nachsehen haben, gezeigt bekommen, dass ihre Arbeitsleistung genauso viel wert ist wie z.B. von einem Buchhalter.
20.12.2016 um 12:45 Uhr
@Nicknamelaus Bei uns ist es das Grundgehalt + variabler Gehaltsbestandteil(Auszahlung einmal im Jahr), welches an die Mitarbeiter ausgezahlt wurde. Aber das ist dass was man eben definieren muss. Ich kenne nicht euer Vergütungsystem.
20.12.2016 um 14:46 Uhr
wie die Diskussion schon zeigt: es macht keinen Sinn hier mit den Erfahrungen anderer zu arbeiten
ihr müsst wissen was für euren Betrieb passt. Dabei gilt es zu schauen welchen Topf es zu verteilen gilt, welche Besonderheiten es gibt (Arbeitszeit, Gehaltsstruktur, sonstige Vergütungsmodelle etc) und dann was für euch entwickeln. Ggf. einen Sachverständigen hinzuziehen
Ihr braucht eine Lösung die den Mitarbeitern in Eurem Betrieb gerecht wird
20.12.2016 um 17:53 Uhr
Richtig!
Das Gießkannenverfahren von @Moreno halte ich hier noch für eines der gerechtesten.
Bei dem von @outofmemory bekomme ich doch eher Bauchweh und würde so etwas auch niemals vereinbaren.
Wer krank wird oder ein Kind bekommt, muss ja nicht auch noch dafür bestraft werden. Und wer unbezahlten Urlaub nimmt, wird auch seine Gründe dafür haben. Dass es auch gegen das AGG verstößt, nur mal so nebenbei.
Nach meiner Auffassung hat das mit Gerechtigkeit jedenfalls nicht viel gemein. Im Gegenteil, eine ev bereits bestehende Kluft wird dadurch noch größer und führt dann nur zu Unfrieden.
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