W.A.F. LogoSeminare
Dieser Beitrag ist vor 5 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Regelung von Prämienzahlungen

C
CarryOhn
Mai 2020 bearbeitet

Guten Tag,

ich hätte eine Frage zu Prämienzahlungen (§87 betrvg (1) 11. Bei uns in der Firma gibt es schon eine Regelung, wie diese Prämien gezahlt werden müssen. Wie und nach welcher rechtlichen Grundlage können wir es erwirken, dass diese Zahlung nach anderen Grundsätzen gezahlt werden? Können wir zudem verlangen, dass der Satz dafür höher wird?

danke für die Hilfe! LG

63703

Community-Antworten (3)

C
celestro

30.05.2020 um 17:02 Uhr

Kommt darauf an ... wenn Ihr eine BV habt, könnte man diese kündigen und dann müsste eine neue abgeschlossen werden. Und ja, verlangen könnt Ihr erst einmal alles. Aber wenn der AG nicht mehr Geld zur Verfügung stellen will, dann braucht er das nicht.

K
kratzbürste

30.05.2020 um 19:55 Uhr

Der BR hat in mitbestimmungpflichtigen Angelegenheiten immer ein Initiativrecht und kann eine Neufassung des Prämiensystems fordern. Wie celestro schon schreibt, eventuelle alte BV kündigen.

Und dann kommt es in erster Linie auf euer Verhandlungsgeschick an.

P
Pickel

31.05.2020 um 22:03 Uhr

Prämien sind sicher ein Gebiet wo der Br oft nur begrenzt gestalten kann. Der ag hat über das Argument „so oder gar nicht“ oft die weitaus bessere Position.

Ihre Antwort