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Regelungen nach Mutterschutz

S
Steffen
Jan 2018 bearbeitet

Hallo,

eine Frage, eine Kollegin kommt am 1.11. aus dem Mutterschutz zurück, wie viel Weihnachtsgeld steht ihr zu. Danke

Gruss Steffen

4.09606

Community-Antworten (6)

W
Werner

05.10.2006 um 14:53 Uhr

Hallo Steffen, bei uns wären es zwei zwölftel des normalen Weihnachtsgeldes. Ist meist in BVs AVs oder TV`s geregelt

HW
Heide Witzka

05.10.2006 um 14:58 Uhr

Steffen,

wegen des Mutterschutzes darf das Weihnachtsgeld nicht gekürzt werden!

W
Werner

05.10.2006 um 15:02 Uhr

Wer lesen kann ist klar im vorteil! GRINS ich war von Elternzeit ausgegangen. Sorry. Rotwerd ;-)

K
Kölner

05.10.2006 um 20:46 Uhr

@Ramses II Ich bin aber nicht sicher, dass der Fragesteller wirklich den Mutterschutz gemeint hat... Achja: Schuster, bleib bei Deinem Namen, oder?!

N
Nexa

05.10.2006 um 20:48 Uhr

Ramses, ich will nicht von Heide Witzka erzogen werden!!

M
Mona-Lisa

05.10.2006 um 21:07 Uhr

@Heyeyeyeyeyeyey! Heidewitzka, bleib unser Ramses II, das passt besser zu dir :-))

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