Regelungen zu Umgruppierungen - Kann man das in einer BV regeln ?
Die GF will eine neue Eingruppierung einführen. Alle Facharbeiter waren bis jetzt in der selben Lohngruppe nun sollen einige in eine höhere.
Kann man das per BV regeln, in der ein paritätischer Ausschuß zur Erstellung von Arbeitsplatzbeschreibungen verantwortlich ist und die dann die vorzunehmenden Eingruppierungen vorschlägt ?
In Mitarbeitergesprächen sollen die Mitarbeiter darauf einwirken können.
Der Betrieb hat ein Qualitätsmanagement, kann man das dafür nutzen.
Toll wäre es auch, wenn es eine solche Regelung schon geben würde.
Community-Antworten (6)
30.11.2005 um 14:10 Uhr
Bei Gehaltsgruppen würde ich mich an den Strukturen des Tarifvertrages halten - auch wenn keiner im Betrieb gilt. Zu beachten wäre aus meiner Sicht, dass ein Arbeitnehmer in Deutschland ein Arbeitsentgelt für eine bestimmte Art der Tätigkeit über eine bestimmte Zeit erhält - nicht für die Qualität oder Menge der Arbeit (ergibt sich aus dem BGB). So gesehen sind Qualitätsmanagement , Zielvereinbarungen etc. für die regelmäßige Entgeltfindung ungeeignet. Diese Faktoren wären für ein zusätzliches Zulagen oder Prämiensystem geeignet (hier gibts zahllose Modelle und glücklicher Weise auch Seminare).
Wenn es um die Eingruppierung in Bezug auf das Grundgehalt geht, wäre zu prüfen, ob der Tarifvorbehalt des § 77 Abs 3 BetrVG gilt (was ich annehmen würde)
30.11.2005 um 20:22 Uhr
hi wissen,
ich finde den einwand von viktor beachtenswert. ich habe mich aktuell in die problematik betriebsvereinbarung zum thema lohn/gehalt reingearbeitet und denke, daß auf jeden fall bei einer neuschaffung von tarifgruppen bzw. umbewertung die tarifpartner im boot sind. der BR muß da die finger von lassen... deswegen wirst du wohl auch keine ernstzunehemenden regelungen und bv´s zu diesem thema finden...
gruß, packer
01.12.2005 um 11:14 Uhr
Danke erst einmal für Eure Antworten. Zu weiteren Erklärung: Der AG ist Tarifgebunden und es geht nicht um die Schaffung einer neuen Eingruppierung. Es soll nun eine Lohngruppe des Tarifvertrages angewandt werden in der noch nie ein AN eingruppiert wurde. Dazu wollte ich wissen, bzw. habe ich mir Gedanken gemacht wie der BR vorgehen kann/sollte um den Antrag zu den umgruppierungen zu bearbeiten
01.12.2005 um 11:24 Uhr
ach so - ja da würde ich das Wissen der Gewerkschaft in Anspruch nehmen. Die hat doch die Gruppen mit gestaltet und kann also auch am Besten sagen, wie man mit ihnen umgeht.
01.12.2005 um 11:50 Uhr
sag das doch :)))
01.12.2005 um 12:48 Uhr
Danke erst einmal für Eure Antworten. Zu weiteren Erklärung: Der AG ist Tarifgebunden und es geht nicht um die Schaffung einer neuen Eingruppierung. Es soll nun eine Lohngruppe des Tarifvertrages angewandt werden in der noch nie ein AN eingruppiert wurde. Dazu wollte ich wissen, bzw. habe ich mir Gedanken gemacht wie der BR vorgehen kann/sollte um den Antrag zu den umgruppierungen zu bearbeiten
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