Erstellt am 30.11.2005 um 13:10 Uhr von viktor
Bei Gehaltsgruppen würde ich mich an den Strukturen des Tarifvertrages halten - auch wenn keiner im Betrieb gilt. Zu beachten wäre aus meiner Sicht, dass ein Arbeitnehmer in Deutschland ein Arbeitsentgelt für eine bestimmte Art der Tätigkeit über eine bestimmte Zeit erhält - nicht für die Qualität oder Menge der Arbeit (ergibt sich aus dem BGB). So gesehen sind Qualitätsmanagement , Zielvereinbarungen etc. für die regelmäßige Entgeltfindung ungeeignet. Diese Faktoren wären für ein zusätzliches Zulagen oder Prämiensystem geeignet (hier gibts zahllose Modelle und glücklicher Weise auch Seminare).
Wenn es um die Eingruppierung in Bezug auf das Grundgehalt geht, wäre zu prüfen, ob der Tarifvorbehalt des § 77 Abs 3 BetrVG gilt (was ich annehmen würde)
Erstellt am 30.11.2005 um 19:22 Uhr von packer
hi wissen,
ich finde den einwand von viktor beachtenswert. ich habe mich aktuell in die problematik betriebsvereinbarung zum thema lohn/gehalt reingearbeitet und denke, daß auf jeden fall bei einer neuschaffung von tarifgruppen bzw. umbewertung die tarifpartner im boot sind. der BR muß da die finger von lassen...
deswegen wirst du wohl auch keine ernstzunehemenden regelungen und bv´s zu diesem thema finden...
gruß,
packer
Erstellt am 01.12.2005 um 10:14 Uhr von alles wissen
Danke erst einmal für Eure Antworten. Zu weiteren Erklärung: Der AG ist Tarifgebunden und es geht nicht um die Schaffung einer neuen Eingruppierung. Es soll nun eine Lohngruppe des Tarifvertrages angewandt werden in der noch nie ein AN eingruppiert wurde. Dazu wollte ich wissen, bzw. habe ich mir Gedanken gemacht wie der BR vorgehen kann/sollte um den Antrag zu den umgruppierungen zu bearbeiten
Erstellt am 01.12.2005 um 10:24 Uhr von viktor
ach so - ja da würde ich das Wissen der Gewerkschaft in Anspruch nehmen. Die hat doch die Gruppen mit gestaltet und kann also auch am Besten sagen, wie man mit ihnen umgeht.
Erstellt am 01.12.2005 um 10:50 Uhr von packer
Erstellt am 01.12.2005 um 11:48 Uhr von alles wissen
Danke erst einmal für Eure Antworten. Zu weiteren Erklärung: Der AG ist Tarifgebunden und es geht nicht um die Schaffung einer neuen Eingruppierung. Es soll nun eine Lohngruppe des Tarifvertrages angewandt werden in der noch nie ein AN eingruppiert wurde. Dazu wollte ich wissen, bzw. habe ich mir Gedanken gemacht wie der BR vorgehen kann/sollte um den Antrag zu den umgruppierungen zu bearbeiten