Ihr müsst uns mal helfen, denn wir stehen auf dem Schlauch. Kann ein Konzernbetriebsrat Betriebsvereinbarungen abschließen ?
§ 58 Abs. 2 BetrVG regelt das ja wie folgt =>
(2) Der Gesamtbetriebsrat kann mit der Mehrheit der Stimmen seiner Mitglieder den Konzernbetriebsrat beauftragen, eine Angelegenheit für ihn zu behandeln. Der Gesamtbetriebsrat kann sich dabei die Entscheidungsbefugnis vorbehalten. § 27 Abs. 2 Satz 3 und 4 gilt entsprechend.
Wenn ich aber nun § 27 Abs. 2 Satz 3 und 4 hinzunehme =>
Der Betriebsrat kann dem Betriebsausschuss mit der Mehrheit der Stimmen seiner Mitglieder Aufgaben zur selbständigen Erledigung übertragen; dies gilt nicht für den Abschluss von Betriebsvereinbarungen. Die Übertragung bedarf der Schriftform.
...dann sieht es für uns so aus, dass der KBR keine BV abschließen kann, oder ?
Vielen Dank für die Auflösung.
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