Unser Gesamtbetriebsrat hat am 28.02.1995 eine Rahmenbetriebsvereinbarung Gruppenarbeit in der Mercedes Benz AG ( heute Daimler) mit dem Vorstand abgeschlossen.Die Ausgestaltung wurden durch Betriebsvereinbarungen in den einzelnen Standorten mit den Werkleitungen geregelt. Nun verlangt der Vorstand eine neue Gestaltung der Gruppenarbeit und möchte diese Vorstellungen an drei Standorten durch Pilotprojekte durchführen lassen. Wir als bremer Betriebsrat haben uns einstimmig gegen solch ein Pilotversuch gewandt. Der gesamtbetriebsrat hat aber eine Woche später gegen die Stimmen unserer GBR Mitglieder für die Pilote gestimmt und verlangt nun die Durchführung. Nun meine Frage: Kann ein Gesamtbetriebsrat,ohne dafür einen Auftrag bekommen zu haben, gegen einen Beschluss unseres Betriebsrates dieDurchführung ihres Beschlusses verlangen?