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Gesamtbetriebsrat gegen Betriebsvereinbarung

H
hevia
Jan 2018 bearbeitet

Unser Gesamtbetriebsrat hat am 28.02.1995 eine Rahmenbetriebsvereinbarung Gruppenarbeit in der Mercedes Benz AG ( heute Daimler) mit dem Vorstand abgeschlossen.Die Ausgestaltung wurden durch Betriebsvereinbarungen in den einzelnen Standorten mit den Werkleitungen geregelt. Nun verlangt der Vorstand eine neue Gestaltung der Gruppenarbeit und möchte diese Vorstellungen an drei Standorten durch Pilotprojekte durchführen lassen. Wir als bremer Betriebsrat haben uns einstimmig gegen solch ein Pilotversuch gewandt. Der gesamtbetriebsrat hat aber eine Woche später gegen die Stimmen unserer GBR Mitglieder für die Pilote gestimmt und verlangt nun die Durchführung. Nun meine Frage: Kann ein Gesamtbetriebsrat,ohne dafür einen Auftrag bekommen zu haben, gegen einen Beschluss unseres Betriebsrates dieDurchführung ihres Beschlusses verlangen?

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Community-Antworten (4)

R
RolfH

05.09.2006 um 09:20 Uhr

Hallo hevia,

wenn Euer GBR diesen Beschluss mehrheitlich in demokratischer Abstimmung gefasst hat, auch gegen Eure und evtl. noch gegen andere Stimmen, ist dieser Beschluss gültig, und Ihr müsst dies akzeptieren - das ist Demokratie, auch wenn's dem Einzelnen mal nicht passt.

Gruß

K
Kölner

05.09.2006 um 09:24 Uhr

@RolfH Vielleicht sehe ich das etwas zu einfach, aber könnte der örtliche BR hier nicht wirksamer die Interessen des eigenen Betriebsteiles vertreten? Zumal es ja um die Geschicke des Betriebsteiles geht...

R
RolfH

05.09.2006 um 10:48 Uhr

@kölner

Ja, das sind diese Situationen, die für alle Beteiligten nicht unbedingt befriedigend sind. Aber wenn das Thema ein für alle Betriebe gültiges ist, und der GBR zuständig ist, das Thema dort behandelt wurde, zählt auch die Abstimmung. Der "örtliche BR" kann dann ja im Hause selbst immer noch Einfluss nehmen.

K
Kölner

05.09.2006 um 10:52 Uhr

@RolfH Danke, das wollte ich hören und lesen. Zumal ich bei einer solchen Entscheidung dem GBR ggf. auch die Vertretungsrechte entziehen würde.

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