Hallo zusammen,
mir ist bekannt, dass nach § 47 Abs. 4 BetrVG -- (4) Durch Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung kann die Mitgliederzahl des Gesamtbetriebsrats abweichend von Absatz 2 Satz 1 geregelt werden.) --- die Anzahl der Mitglieder im GBR erhöht werden kann. Hat jemand von Euch zufällig eine entsprechende BV vorliegen ? Finde hierzu im Netz nichts brauchbares.
Vielen Dank für Eure Hilfe.