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Erweiterung GBR / Betriebsvereinbarung

S
Seidenfrosch
Jan 2018 bearbeitet

Hallo zusammen, mir ist bekannt, dass nach § 47 Abs. 4 BetrVG -- (4) Durch Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung kann die Mitgliederzahl des Gesamtbetriebsrats abweichend von Absatz 2 Satz 1 geregelt werden.) --- die Anzahl der Mitglieder im GBR erhöht werden kann. Hat jemand von Euch zufällig eine entsprechende BV vorliegen ? Finde hierzu im Netz nichts brauchbares. Vielen Dank für Eure Hilfe.

89601

Community-Antworten (1)

E
Ernsthaft

15.12.2016 um 01:23 Uhr

Da das in der Regel betriebsspezifisch bezogen sein dürfte, sollte man sich diese schon selbst Backen.

Ein paar Tipps hierzu kannst du dir bei Böckler holen. http://www.boeckler.de/index_betriebsvereinbarung_32304.htm

Es geht aber auch ganz kurz.

Da in unseren örtlichen BR-Gremien zu viele Mitglieder lustlos herumsitzen, wird zw. Geschäftsführung und GBR auf der Basis des § 47 Abs. 4 einvernehmlich vereinbart: Dass Abweichend von § 47 Abs. 2 BetrVG, von allen örtlichen BR zusätzlich zwei Mitglieder in den GBR zu bestellen sind.

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