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Betriebsvereinbarungen - Möglichkeit zum Eingreifen durch den WA?

F
friedie
Jan 2018 bearbeitet

Guten Tag, ich gehöre nicht dem BR jedoch dem WA an. Wie in unserem Unternehmen bekannt, ist unser BR aktuell versucht eine neue Betriebsvereinbarung für die Rufbereitschaft zu erfassen, jedoch finden der BR sowie die GF keine Einigung über die Vergütung der Rufbereitschaft. Dieses zieht sich bereits seit geraumer Zeit und belastet das Betriebsklima enorm. Haben wir vom WA eine Möglichkeit "einzugreifen". z.B. Forderung des BA einsehen, Angebote der GF einsehen und entsprechend der betriebswirtschaftlichen Situation eine Empfehlung gegenüber beider Parteien aus zusprechen? Damit dieses leidige Thema vieleicht einmal ein Ende hat?

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Community-Antworten (4)

K
Kölner

21.11.2016 um 16:32 Uhr

Der WA ist ein Ausschuss des BR und nicht umgekehrt! Alle Unterlagen des WA können alle BRM jederzeit einsehen. Nicht umgekehrt.

Schuster bleib bei deinen Leisten!

O
outofmemory

21.11.2016 um 16:46 Uhr

Nein habt Ihr nicht! Aber vielleicht sollten die Parteien einfach mal die Einigungsstelle anrufen.

G
gironimo

21.11.2016 um 17:26 Uhr

Der AG hat es in der Hand, die Angelegenheit zu beenden. Er kann auf den BR zugehen.

Freue Dich darüber, dass ihr einen standhaften BR habt, der versucht, das Beste für die AN heraus zu holen

Die wirtschaftliche Situation ist ihm sicher bekannt - dank eurer Arbeit im WA.

F
friedie

22.11.2016 um 11:18 Uhr

Lieben Dank für die hilfreichen Antworten!

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