Erstellt am 07.12.2016 um 10:40 Uhr von gironimo
Die Frage ist, welche "Aufgabe" die E-Stelle bekommt. Wozu Ihr sie also anruft. Ihr könnt eine Gesamte BV zur Einigung bringen. Da geht es dann darum Euren Verhandlungsentwurf und den des AG zur Einigung zu bringen. Die Verhandlungen in der E-Stelle beginnen dann auf beide Seiten bei "Null".
Ihr könnt aber auch die Einigungsstelle zu einer bestimmten Fragestellung anrufen.
Vielleicht beginnt Ihr erst einmal noch nicht mit der Einigungsstelle. Versucht Euren AG mit anderen Mitteln zur Verhandlung zu bewegen. Zieht z.B. einen Sachverständigen hinzu (§ 80 Abs. 3 BetrVG). Da bieten sich ja einige an, die große Erfahrungen zu dem Thema haben.
Ansonsten: >will er noch ganz andere Überwachungsmechanismen einführen<
Die wären ja dann auch mitbestimmungspflichtig. Je mehr er will, desto länger dauert es, bis er die Anlage in Betrieb nehmen kann.
Erstellt am 07.12.2016 um 11:57 Uhr von ganther
" Ihr könnt aber auch die Einigungsstelle zu einer bestimmten Fragestellung anrufen."
das wird aber nur funktionieren wenn der AG das auch will...
Erstellt am 07.12.2016 um 12:08 Uhr von moreno
Auf jeden Fall nicht drohen lassen! Eine vernünftige BV ausarbeiten mit der man auch die Einigungsstelle überzeugen kann. Umso unvernünftiger der Vorschlag des AG (warum soll der bei der Einigungsstelle keine schlimmere Version aus dem Hut ziehen dürfen?) ist, des so bessere Karten hat der BR.
Erstellt am 07.12.2016 um 16:30 Uhr von DgKater
Es ist ja nicht unbedingt so, dass wir gerne in die Einigungsstelle möchten, aber wenn der AG sich eine 24/7 Überwachung von Telefonie und E-Mailbearbeitung vorstellt und anhand dieser Daten jederzeit Mitarbeitergespräche führen will und personelle Maßnahmen ableiten will und davon in keiner Weise abrücken will, ist es schwierig, einen Kompromiß zu finden. Der AG hat bislang mit uns in keinem Belang zusammen gearbeitet und zieht einfach weiter seinen Stiefel durch...Es ist extrem frustrierend.
Erstellt am 08.12.2016 um 09:11 Uhr von Nordling
Guten Morgen DgKater,
ich würde es einmal auf einem ganz anderen Weg versuchen. Das Bundesdatenschutzgesetz bietet da einige Möglichkeiten und anscheinend scheint euer Chef dieses Gesetz gar nicht zu kennen denn sonst würde er den Ball etwas flacher halten. Setzt euch doch einfach mal mit dem Datenschutzbeauftragten eurer Firma in Verbindung und schildert ihm die ganze Situation. Ich glaube, auf dem Weg erreicht ihr mehr.
@ ganther: So wie ich das sehe fällt das ganze unter den 87er und somit HAT der AG das zu wollen (siehe § 87 Abs. 2 BetrVG)
Erstellt am 08.12.2016 um 12:41 Uhr von Kölner
Kennt Ihr die Kosten, die sich der AG hier auflädt bei einer Einigungsstelle?
Und:
Wisst Ihr denn, was in anderen CC üblich ist an AN-Überwachungen?
Erstellt am 08.12.2016 um 20:14 Uhr von DgKater
Geld ist für den AG leider kein Druckmittel, einzig die Zeit, die ein Verfahren benötigen würde, könnte ihn noch stören. Den Datenschutzbeauftragten zu fragen, ist ein guter Tipp, leider ist unserer Freiberufler und von ihm sieht man wenig, also kann ich schwer abschätzen, wie Ernst er seinen Job nimmt.
Erstellt am 08.12.2016 um 21:07 Uhr von DummerHund
dann spielt das Spiel mit dem AG. Ihr habt wegen der Kosten och weniger etwas zu befürchten.