Guten morgen zusammen,

wir sind ein relativ neuer Betriebsrat, der gerade dabei ist, eine BV zur Einführung einer neuen TK-Anlage in einem firmeninternen Call-Center zu verhandeln. Der Arbeitgeber hat ziemlich heftige Vorstellungen, was die Überwachung der Mitarbeiter angeht, auch will er anhand der Daten Mitarbeitergespräche führen und daraus auch personelle Maßnahmen ableiten.
Dies versuchen wir nun zu verhindern, bzw. soweit es geht zu reduzieren. Leider ist der AG nicht wirklich kompromissbereit, so dass ich befürchte, dass wir uns auf die Einigungsstelle zu bewegen.
Der AG hat hier bereits gedroht, wenn die BV in die Einigungsstelle geht, will er noch ganz andere Überwachungsmechanismen einführen, die üblich in einem Call-Center sind und auf die er zurzeit noch verzichten möchte. Klar ist das auch ein Muskeln spielen lassen, aber meine Frage an alle, die bereits schon mal ein Einigungsstellenverfahren mitgemacht haben: kann es tatsächlich vorkommen, dass im Verfahren auf einmal eine ganz andere BV-Vorlage diskutiert wird? Auf Basis einer ersten Vorlage verhandeln wir gerade und meiner Meinung nach (oder besser Hoffnung) kann der AG nicht einfach eine neue, schlimmere Version aus dem Hut zaubern, oder?
Ich freue mich auf eure Antworten!