Einigungsstelle - plötzlich ganz andere BV als zuvor verhandelt?
Guten morgen zusammen,
wir sind ein relativ neuer Betriebsrat, der gerade dabei ist, eine BV zur Einführung einer neuen TK-Anlage in einem firmeninternen Call-Center zu verhandeln. Der Arbeitgeber hat ziemlich heftige Vorstellungen, was die Überwachung der Mitarbeiter angeht, auch will er anhand der Daten Mitarbeitergespräche führen und daraus auch personelle Maßnahmen ableiten. Dies versuchen wir nun zu verhindern, bzw. soweit es geht zu reduzieren. Leider ist der AG nicht wirklich kompromissbereit, so dass ich befürchte, dass wir uns auf die Einigungsstelle zu bewegen. Der AG hat hier bereits gedroht, wenn die BV in die Einigungsstelle geht, will er noch ganz andere Überwachungsmechanismen einführen, die üblich in einem Call-Center sind und auf die er zurzeit noch verzichten möchte. Klar ist das auch ein Muskeln spielen lassen, aber meine Frage an alle, die bereits schon mal ein Einigungsstellenverfahren mitgemacht haben: kann es tatsächlich vorkommen, dass im Verfahren auf einmal eine ganz andere BV-Vorlage diskutiert wird? Auf Basis einer ersten Vorlage verhandeln wir gerade und meiner Meinung nach (oder besser Hoffnung) kann der AG nicht einfach eine neue, schlimmere Version aus dem Hut zaubern, oder? Ich freue mich auf eure Antworten!
Community-Antworten (8)
07.12.2016 um 11:40 Uhr
Die Frage ist, welche "Aufgabe" die E-Stelle bekommt. Wozu Ihr sie also anruft. Ihr könnt eine Gesamte BV zur Einigung bringen. Da geht es dann darum Euren Verhandlungsentwurf und den des AG zur Einigung zu bringen. Die Verhandlungen in der E-Stelle beginnen dann auf beide Seiten bei "Null".
Ihr könnt aber auch die Einigungsstelle zu einer bestimmten Fragestellung anrufen.
Vielleicht beginnt Ihr erst einmal noch nicht mit der Einigungsstelle. Versucht Euren AG mit anderen Mitteln zur Verhandlung zu bewegen. Zieht z.B. einen Sachverständigen hinzu (§ 80 Abs. 3 BetrVG). Da bieten sich ja einige an, die große Erfahrungen zu dem Thema haben.
Ansonsten: >will er noch ganz andere Überwachungsmechanismen einführen<
Die wären ja dann auch mitbestimmungspflichtig. Je mehr er will, desto länger dauert es, bis er die Anlage in Betrieb nehmen kann.
07.12.2016 um 12:57 Uhr
" Ihr könnt aber auch die Einigungsstelle zu einer bestimmten Fragestellung anrufen."
das wird aber nur funktionieren wenn der AG das auch will...
07.12.2016 um 13:08 Uhr
Auf jeden Fall nicht drohen lassen! Eine vernünftige BV ausarbeiten mit der man auch die Einigungsstelle überzeugen kann. Umso unvernünftiger der Vorschlag des AG (warum soll der bei der Einigungsstelle keine schlimmere Version aus dem Hut ziehen dürfen?) ist, des so bessere Karten hat der BR.
07.12.2016 um 17:30 Uhr
Es ist ja nicht unbedingt so, dass wir gerne in die Einigungsstelle möchten, aber wenn der AG sich eine 24/7 Überwachung von Telefonie und E-Mailbearbeitung vorstellt und anhand dieser Daten jederzeit Mitarbeitergespräche führen will und personelle Maßnahmen ableiten will und davon in keiner Weise abrücken will, ist es schwierig, einen Kompromiß zu finden. Der AG hat bislang mit uns in keinem Belang zusammen gearbeitet und zieht einfach weiter seinen Stiefel durch...Es ist extrem frustrierend.
08.12.2016 um 10:11 Uhr
Guten Morgen DgKater,
ich würde es einmal auf einem ganz anderen Weg versuchen. Das Bundesdatenschutzgesetz bietet da einige Möglichkeiten und anscheinend scheint euer Chef dieses Gesetz gar nicht zu kennen denn sonst würde er den Ball etwas flacher halten. Setzt euch doch einfach mal mit dem Datenschutzbeauftragten eurer Firma in Verbindung und schildert ihm die ganze Situation. Ich glaube, auf dem Weg erreicht ihr mehr.
@ ganther: So wie ich das sehe fällt das ganze unter den 87er und somit HAT der AG das zu wollen (siehe § 87 Abs. 2 BetrVG)
08.12.2016 um 13:41 Uhr
Kennt Ihr die Kosten, die sich der AG hier auflädt bei einer Einigungsstelle? Und: Wisst Ihr denn, was in anderen CC üblich ist an AN-Überwachungen?
08.12.2016 um 21:14 Uhr
Geld ist für den AG leider kein Druckmittel, einzig die Zeit, die ein Verfahren benötigen würde, könnte ihn noch stören. Den Datenschutzbeauftragten zu fragen, ist ein guter Tipp, leider ist unserer Freiberufler und von ihm sieht man wenig, also kann ich schwer abschätzen, wie Ernst er seinen Job nimmt.
08.12.2016 um 22:07 Uhr
dann spielt das Spiel mit dem AG. Ihr habt wegen der Kosten och weniger etwas zu befürchten.
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