Erstellt am 10.11.2016 um 14:35 Uhr von BloodyBeginner
Der Stellvertreter übernimmt nicht kommissarisch, das ist seine Aufgabe wenn der Vorsitzende verhindert ist, was bei Krankheit der Fall ist.
Der krankheitsbedingte Ausfall des Vorsitzenden ist ein ordentlicher Verhinderungsgrund, deswegen rückt für diese Zeit das entsprechende Ersatzmitglied nach. Darüber muss man keinen Beschluss fassen, das ist einfach so.
Erstellt am 10.11.2016 um 15:40 Uhr von gironimo
Man sollte lediglich einen Beschluss fassen, wer den Stellvertreter vertritt, wenn dieser auch noch ausfällt (Vertreterregelung)
Erstellt am 28.11.2016 um 13:37 Uhr von Mausi123
Erstellt am 28.11.2016 um 13:47 Uhr von Blödian
Erstellt am 28.11.2016 um 13:50 Uhr von Du bist doof!
Erstellt am 28.11.2016 um 13:53 Uhr von AxelT
Erstellt am 28.11.2016 um 14:04 Uhr von AxelT
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