Hallo Wissende,
die BR-wahl ist nun bei uns vorbei.
Es wurden 9 BR`s gewählt, aus zwei Listen, ein Kollege der auf den neunten BR-Platz stand musste für eine Kollegin weichen (Minderheitenregelung).
Meine Frage:
Der Kollege der weichen musste, ist er auf jeden Fall der Nächste, der im Falle eines weichenden BR´s ( Mandatsniederlegung, Urlaub, Krankheit...etc) nachrücken/einspringen wird?
Oder muß er den weiter hinten liegenden Platz der Kollegin einnehmen, die an seiner Stelle in den BR gekommen ist?
Ich bitte um einen dementsprechenden & im BetrVG.
Vielen Dank für Euere Mühe...;-)
Gruß
vokuhila

Ich meinte das so:
Der Kollege mußte seinen 9 BR-Platz für eine Kollegin aufgeben, aufgrund der Minderheitenregelung.
Die Kollegin hatte zuvor den 14 Platz (d´Hondt) nach der Wahl erreicht.
Muß der Kollege nun auf den 14 Platz?
Oder nummt er in jedem Fall den 10 Platz ein und somit verschiebt sich die ganze Reihenfolge um einen Platz nach hinten?
Ergo, wenn ein Mann seinen BR-Platz räumt, rückt der Kollege der für die Kollegin weichen musste in jedem Fall nach?
Ich weiss, wenn die Frau ihren Platz räumt, rückt die nächste Frau nach, egal auf welchem Platz sie steht und dies auch Listenübergreifend.
Gruß und Dank.